Attacke im RE3 bei Bernau: Frau sexuell belästigt, geschlagen und getreten

Ein 18-Jähriger hat eine Frau in einem Regionalexpress der Linie RE3 sexuell belästigt, geschlagen und getreten. Auch eine Zeugin wurde von dem Mann attackiert. (Symbolbild)
Thomas Burckhardt- Im RE3 zwischen Eberswalde und Bernau griff ein 18-Jähriger eine Reisende an.
- Er belästigte die 49-Jährige sexuell, schlug und trat sie und nutzte einen Rucksack.
- Eine Zeugin wollte helfen – auch sie wurde von dem Mann weggestoßen.
- Bundespolizei stellte den polizeibekannten Deutschen in Bernau und nahm ihn fest.
- Ermittlungen laufen wegen sexueller Nötigung, Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Ein 18-Jähriger soll am Dienstagnachmittag (14. April) in einem Regionalexpress der Linie RE3 zwischen Eberswalde und Bernau eine Reisende sexuell genötigt und anschließend angegriffen haben. Auch eine Zeugin, die der Frau zur Hilfe kam, wurde von dem Mann angegriffen. Die Bundespolizei nahm den Mann vorläufig fest.
Nach bisherigen Erkenntnissen soll der Tatverdächtige gegen 14 Uhr in einem Zug der Linie RE3 eine 49-jährige Frau unsittlich berührt haben. Als die Frau ihn auf sein Verhalten ansprach, eskalierte die Situation: Der Mann soll mehrfach mit Fäusten und Tritten auf die Frau eingeschlagen und sie zudem mit einem Rucksack attackiert haben.
Eine weitere Reisende wurde auf den Vorfall aufmerksam und eilte der Angegriffenen zu Hilfe. Dabei wurde auch sie von dem Mann weggestoßen. Trotz des Angriffs lehnten beide Frauen eine medizinische Behandlung ab.
Tatverdächtiger wurde am Bahnhof Bernau gestellt
Alarmierte Einsatzkräfte der Bundespolizei konnten den Tatverdächtigen wenig später am Bahnhof Bernau stellen und vorläufig festnehmen. Bei dem Mann handelt es sich um einen 18-jährigen Deutschen, der bereits polizeibekannt ist, teilte die Behörde am Mittwoch mit.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung, der Körperverletzung sowie der gefährlichen Körperverletzung ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann zunächst wieder auf freien Fuß gesetzt.

