Alarm in Bernau
: Wie eine Wasserpistole einen Polizei-Einsatz am Bahnhof auslöste

Ein scheinbar harmloser Gegenstand sorgte am Mittwoch in Bernau für einen Polizeieinsatz. Was hinter dem Notruf steckte.
Von
Dennis Lloyd Brätsch
Bernau
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Songkran–Fest in Thailand: 12.04.2024, Thailand, Bangkok: Eine Touristin benutzt eine Wasserpistole und nimmt an einer Wasserschlacht während des Songkran-Festes in der Khaosan Road teil. Das Songkran-Fest, auch als Wasserfest bekannt, markiert den Beginn des traditionellen thailändischen Neujahrs und soll das Unglück wegspülen. Foto: Chaiwat Subprasom/SOPA Images via ZUMA Press Wire/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Eine Wasserpistole hat am Bahnhof in Bernau einen Polizeieinsatz ausgelöst. Was dahinter Steckt.

Chaiwat Subprasom/SOPA Images via ZUMA Press Wire/dpa
  • Notruf wegen vermeintlicher Schusswaffe löste am Mittwoch einen Einsatz in Bernau aus.
  • Zeugin meldete drei Jugendliche im Schönfelder Weg, einer hielt angeblich eine Waffe.
  • Polizei kontrollierte die Gruppe am Bahnhof – es handelte sich um eine Wasserpistole.
  • Kein Verstoß gegen das Waffengesetz, keine strafrechtlichen Konsequenzen für Beteiligte.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ein Notruf wegen einer vermeintlichen Schusswaffe hat am Mittwochnachmittag, 1. Juli, einen Polizeieinsatz in Bernau ausgelöst. Bei hochsommerlichen Temperaturen rückten mehrere Beamte aus – doch die vermeintliche Bedrohung entpuppte sich wenig später als harmlos.

Nach Angaben der Polizeidirektion Ost hatte eine Zeugin im Schönfelder Weg drei Jugendliche beobachtet. Einer von ihnen soll eine Schusswaffe in der Hand gehalten haben. Die Frau verständigte daraufhin den Notruf.

Die alarmierten Polizeikräfte trafen die drei Jugendlichen kurze Zeit später im Bereich des Bahnhofs an und kontrollierten sie. Aus dem zunächst ernst wirkenden Einsatz wurde schließlich eine sommerliche Fehleinschätzung: Statt einer Schusswaffe fanden die Beamten lediglich eine Wasserpistole – die an diesem Tag wohl eher für Abkühlung als für Aufregung gedacht war.

Strafrechtliche Konsequenzen müssen die Jugendlichen und die Frau, die den Notruf gewählt hat, jedoch nicht fürchten. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz liegt nicht vor, da es sich bei der Wasserpistole nicht um eine sogenannte Anscheinswaffe handelt.