Ausgangspunkt aber war die Vorstellung der weiteren Pläne für das "Windeignungsgebiet Nr. 46 Trampe" durch den Windparkentwickler Denker & Wulf. Vier Anlagen sollen aufgestellt werden, eine davon ist bereits genehmigt, aber nicht mehr "verfügbar" wie Michael Doss, Leiter des Projektbüros Rerik. Die genehmigte Anlage von Senvion soll nach dem Aus des auch in Trampe vertretenen Herstellers durch eine Nordex-Anlage ersetzt werden.
Die Erschließung der vier Standorte soll im Wesentlichen über Heckelberg und über eine 170 Meter lange Wegstrecke auf Tuchen-Klobbicker Gemarkung erfolgen. Die Anlagen haben bei einer Nabenhöhe von 164 Metern eine Gesamthöhe von 239 Meter und liefern insgesamt 18 Megawatt.
Abgaben und Steuern
Michael Doss wies darauf hin, dass nach dem seit 2019 geltenden Windenergie-Abgabegesetz nunmehr jährlich 10 000 Euro pro Windkraftanlage anteilsmäßig an die Gemeinden zu zahlen sind, die innerhalb eines Radius von drei Kilometern um die Anlagen liegen. Im konkreten Fall würden Breydin mit fast 50 Prozent, Heckelberg mit etwas weniger sowie Melchow und Falkenberg mit einem geringen Anteil von der Abgabe profitieren. Bei vier Anlagen wären dies für Breydin knapp 20 000 Euro im Jahr.
Darüber sagte Doss zu, bei der sogenannten Gewerbesteuerzerlegung Breydin mit 90 Prozent zu berücksichtigen. Gesetzlich vorgesehen ist eine Aufteilung von 70 Prozent für die Gemeinden mit dem Windkraftstandort sowie 30 Prozent für die Gemeinde mit dem Sitz des Betreibers. Schließlich sei das Unternehmen bereit, den Weg zwischen Heckelberg und Tuchen als Rad- und Wanderweg für die Gemeinde kostenlos auszubauen. Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur sind unter anderem auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Trampe vorgesehen. Zudem müssten die Anlagen jetzt bundeseinheitlich so ausgestattet sein, so dass sie in der Nacht nur bei Annäherung eines Flugzeugs oder Hubschraubers blinken. Als möglichen Baubeginn nannte Michael Doss das dritte Quartal 2021. In Eberswalde befindet sich eine Niederlassung des Betreibers.
Da der Standort im Eignungsgebiet Trampe (Nr. 46) keinen Schutzstatus besitze, sieht ihn Naturschutzreferent Axel Heinzel-Berndt vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) zwar als "nicht ganz so kritisch" an, verweist aber darauf, dass eine Erweiterung Richtung Westen Greifvögel und damit den Naturschutz beeinträchtige. Dagegen sei das Eignungsgebiet Nr. 37 mit Standorten zwischen Tuchen-Klobbicke und Grüntal und anderen Betreibern viel kritischer, da dort das Landschaftsschutzgebiet Barnimer Heide und das Nonnenfließ betroffen seien. Seitens des BUND werde die Einstellung der Planung gefordert. Die Amtsverwaltung informierte darüber, dass auch das Landesumweltamt darauf hingewiesen habe, dass im südlichen, geschützten Teil keine Windräder aufgestellt werden dürften.
Skeptische Stimmen gab es auch in der Einwohnerfragestunde, unter anderen vor dem Hintergrund einer im vergangenen Jahr bei Heckelberg durch ein Feuer zerstörten Anlage und möglichen Rückbaukosten. Die defekte Anlage stehe immer noch, wurde beklagt.
Gefragt wurde zudem nach den vorgesehenen Brandschutzvorkehrungen. Wie Michael Doss ausführte, sei der Bau von zwei Zisternen zwingend vorgesehen. In ihnen würden jeweils hundert Kubikmeter Löschwasser gespeichert. Die Behälter müssten nur einmal befüllt werden und würden dann verschlossen, so dass das Wasser ständig verfügbar sei.
Einverständnis verweigert
Für die Errichtung eines Windrads hatte die Gemeindevertretung ihr Einverständnis – das sogenannte gemeindliche Einvernehmen – nicht erteilt. Dies ist von der übergeordneten Behörde später ersetzt worden. Möglich ist dies, wenn das Einverständnis zu Unrecht verweigert wurde.
Bürgermeisterin Petra Lietzau (SPD) und Gemeindevertreter Andreas Ulrich (Wählergruppe IG-Breydin) kritisierten nun, dass die Amtsverwaltung darüber nicht umgehend informiert hatte. So hätte keine Möglichkeit für eine rechtzeitige Reaktion bestanden. In der Sitzung selbst standen noch keine Entscheidungen zum weiteren Verlauf an. Petra Lietzau schlug vor, dass zunächst die Beschlusslage zu klären sei und dass ein Mitglied aus der Gemeindevertretung an den Beratungen der Energiegenossenschaft teilnehmen sollte, um auch hier den Informationsfluss zu verbessern.