Gartenbewässerung
: Sprengen ab sofort verboten

Weil das Trinkwasser immer knapper wird, verbietet der Verband NWA von 7 bis 21 Uhr das Wässern von Beeten und Hecken.
Von
Hans Still
Zehlendorf
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Reagiert mit Verfügung: Matthias Kunde vom NWA

Hans Still

Wegen des hohen Trinkwasserverbrauchs erlässt der Niederbarnimer Wasser– und Abwasserverband (NWA) mit sofortiger Wirkung ein Sprengverbot. Grund sind die seit Beginn der Hitzeperiode überdurchschnittlichen Verbräuche an Trinkwasser, die nach Meinung von NWA–Geschäftsführer Christian Kunde klar auf die Beregnung von Gärten beziehungsweise das Befüllen von Pools zurückgehen. „Das führt insbesondere in den frühen Abendstunden zu drastischen Druckmangel–erscheinungen in den Ortsteilen Basdorf, Wandlitz, Stolzenhagen, Schmachtenhagen, Wensickendorf, Zehlendorf und Zühlsdorf“, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung. Bisherige Appelle zur Verlagerung der Bewässerungszeiten in die späten Abend– beziehungsweise frühen Morgenstunden blieben laut Kunde wirkungslos.

Da mittlerweile von einem Anhalten der Trockenheit auszugehen sei, sehe sich der NWA veranlasst, wie übrigens viele andere Zweckverbände im Land Brandenburg auch, für die Sicherstellung von Mindestparametern für die Trinkwasserversorgung Sorge zu tragen. Kurzum: Aus diesem Grund entschied Kunde mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung für ein Sprengverbot mit sofortiger Wirkung.

„Die Verfügungsmaßnahme ist notwendig, um die Versorgung mit Trinkwasser für den unmittelbaren menschlichen Gebrauch gewährleisten zu können. Bei weiterer Verschärfung der gegebenen Versorgungssituation muss mit zusätzlichen Einschränkungen in größeren Siedlungsbereichen gerechnet werden“, heißt es weiter.

Sollte durch ausreichende Niederschläge eine entsprechend nachhaltige Entspannung im Abnahmeverhalten eintreten, erfolgt umgehend die Aufhebung der Verfügung.

Der Zweckverband appelliert an die Vernunft aller betroffenen Abnehmer, die Beschränkungsverfügung strikt einzuhalten und vorübergehend in der Zeit von 7 — 21 Uhr kein Trinkwasser für Bewässerungszwecke zum Einsatz zu bringen. Der Verbandsvorsteher bittet alle Abnehmer um Verständnis für die Versorgungsbeschränkungen.