Die Untere Jagdbehörde des Landkreises Barnim kann zurzeit keine Jagdscheine erteilen oder verlängern. Das teilt die Kreisverwaltung in Eberswalde mit. Betroffen sind rund 450 Jägerinnen und Jäger im Landkreis. Hintergrund sei, dass es „den Unteren Jagdbehörden im Land Brandenburg derzeit nicht möglich ist, die jagdrechtliche und waffenrechtliche Zuverlässigkeit sowie die persönliche Eignung im Sinne des Waffengesetzes vollumfänglich zu prüfen“.

Waffenbehörde der Polizei kann keine Amtshilfe mehr leisten

Bisher sind nach der Waffengesetzdurchführungsverordnung im Land Brandenburg einzig die Polizeipräsidien zur Einholung der zur Prüfung notwendigen Informationen berechtigt. Eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage für die Unteren Jagdbehörden ist nicht gegeben. Ein Erlass des Innenministeriums in Potsdam, der die Regelungslücke kurzfristig beseitigt hatte, wurde nach Angaben des Barnimer Landratsamtes am 8. September 2021 aufgehoben, so dass die Waffenbehörden in den Polizeipräsidien zukünftig keine Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit oder persönlichen Eignung im Rahmen der Amtshilfe für die Unteren Jagdbehörden mehr durchführen. Grund für diese Entscheidung sei eine nicht erfolgte, aber beabsichtigte Änderung im Jagdgesetz des Landes gewesen.
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Landkreis fehlt Rechtsgrundlage für Entscheidung

Durch Bund und Land „wurde bis dato keine Neuregelung der vollumfänglichen Zuverlässigkeitsprüfung im Sinne des Waffengesetzes und des Bundesjagdgesetzes geschaffen“, heißt es aus Eberswalde. „Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass mangels einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage eine rechtmäßige Entscheidung über die Erteilungen von Jagdscheinen (Ersterteilung und Verlängerungen) im Interesse der öffentlichen Sicherheit nicht erfolgen kann“.

Landrat Kurth fordert kurzfristige Lösung beim Land ein

Die Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und die Abfrage bei der Verfassungsschutzbehörde sind im Waffengesetz gesetzlich festgeschrieben. Die Unteren Jagdbehörden sind dazu nicht ermächtigt. Mit der Aufhebung des vorgenannten Erlasses ist eine ordnungsgemäße Jagdscheinerteilung im Sinne des Bundesjagdgesetzes damit nicht möglich. Landrat Daniel Kurth (SPD) hat der Landesregierung inzwischen Vorschläge unterbreitet „und um eine kurzfristige Lösung der Problematik gebeten, die nicht zuletzt zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest dringend geboten ist“.