Justiz: Bernauer Richter will Cannabisverbot aufheben lassen

Jugendrichter in Bernau: Andreas Müller. Er schickte eine 140 Seiten lange Begründung an das Bundesverfassungsgericht.
Sabine RakitinEine entsprechende Vorlage dazu, die 140 Seiten Begründung umfasst, hat er nach eigenen Angaben per Post verschickt — mit 50 Kopien inklusive. Worum es Müller geht und wie er argumentiert — wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zur Prüfung des Cannabisverbot zusammengetragen.
Was bezweckt Müller mit dem Vorstoß?
Müller, der angibt, „in Jugend,– Studenten und Referendarzeiten“ selbst Cannabis konsumiert zu haben, ist der Ansicht, dass das Verbot der Droge verfassungswidrig. Er stützt sich dabei auf wissenschaftliche Erkenntnisse.
Ist die Prüfung zulässig?
Ja, ist sie. Nach Artikel 100 des Grundgesetzes kann ein Gericht ein Gesetz überprüfen lassen, wenn es dieses für verfassungswidrig hält.
Wie begründet Müller seinen Vorstoß?
Müller hatte den Schritt im vergangenen September angekündigt. Er setzte dabei zwei Verfahren am Amtsgericht Bernau wegen illegalem Cannabis–Besitz in geringen Mengen aus. Aus Sicht des Bernauer Jugendrichters drängten sich in den Verfahren Zweifel auf, ob eine Strafverfolgung verfassungsgemäß sei.
Um welche Verfahren geht es?
Im ersten Strafverfahren wird laut Pressemitteilung des Amtsgerichts Bernau einem 24–jährigen Angeklagten der Besitz von 2,6 Gramm Marihuana vorgeworfen. Es handle sich um einen nicht vorbestraften Studenten, der zufällig bei der polizeilichen Fahndung nach dem Täter eines Hausfriedensbruchs aufgefallen sei, wegen starken Cannabisgeruchs. Im zweiten Verfahren wird einem 31–jährigen Asylbewerber aus Libyen der Besitz von 1,7 Gramm Marihuana vorgeworfen. Sie sind in seinem Zimmer des Übergangswohnheimes für Asylbewerber gefunden worden, heißt es.
Wie argumentiert Müller?
Müller, der selbst Vorträge zum Thema Haschisch hält, argumentiert in seiner Vorlage für die Richter in Karlsruhe, dass es inzwischen als wissenschaftlich hinreichend gesichert angesehen werden könne, „dass der von der überwiegenden Mehrheit der Konsumenten betriebene moderate Konsum von Cannabis — insbesondere im Vergleich zu anderen, derzeit als ungefährlicher oder gleich bewerteten Substanzen, wie etwa Alkohol, Tabak oder Opioiden — als relativ ungefährlich angesehen werden muss“. Dennoch hat es seitens des Gesetzgebers bislang keine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Bezug auf Cannabis gegeben. Stattdessen halte der Gesetzgeber „aus ideologischen Gründen und ohne tatsächlich belastbares Material die Kriminalisierung von Millionen von Menschen aufrecht“. Nach Meinung Müllers muss das Bundesverfassungsgericht klarstellen, dass der Gesetzgeber Cannabis anders einschätzen müsse. Es geht ihm um eine „Neubewertung der Cannabispflanze“.
Hat Müller Unterstützer?
Ob andere Richter seinem Beispiel folgen, ist offen. Den Rücken stärkt ihm in jedem Fall der Deutsche Hanfverband (DHV). Der Verband fordert nun weitere Richter auf, sich auf Grundlage einer Mustervorlage der Initiative anzuschließen und das Cannabisverbot ebenfalls in Karlsruhe überprüfen zu lassen. Das Hanf–Magazin bezeichnet Müller als „Aktivist an vorderster Front“.
Gab es einen ähnlichen Vorstoß schon einmal?
Müller hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2002 prüfen lassen, ob das Cannabisverbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Richter aus Karlsruhe entschieden damals, dass der Besitz von Haschisch auch in geringen Mengen verboten bleibt.
Ist die Vorlage von Müller öffentlich einsehbar?
Ja, es gibt sie auf der Homepage des Amtsgerichtes Bernau im Bereich „Presse“ als PDF– Datei zum Download.
