Die Bebauungspläne der Städte und Gemeinden sind grundsätzlich aus den Flächennutzungsplänen (FNP) zu entwickeln. So sieht es das Baugesetzbuch vor, allerdings erlaubt der Paragraph 8 Absatz 1 eine Ausnahme. Demnach können die Bebauungspläne bereits vor den Flächennutzungsplänen bekannt gemacht werden. Einzige Bedingung: Es muss anzunehmen sein, dass der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein wird.
Aus einer landwirtschaftlichen Fläche wird ein Sportplatz
Die Gemeindevertretung hatte die Bebauungspläne Nr.03 „Sportplatz – 1. Änderung“ im Ortsteil Blumberg sowie „Ahrensfelder Straße II“ und „Lindenberg Süd“ (beide im Ortsteil Lindenberg) als Satzungen beschlossen. Im Parallelverfahren soll nun der Flächennutzungsplan geändert oder angepasst werden. Die entsprechende Vorlage stand kürzlich in der Gemeindevertretersitzung auf der Tagesordnung.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Kommune weist den Änderungsbereich 1 (Sportplatz Blumberg) als landwirtschaftliche Fläche aus. Dem Bebauungsplan folgend soll für das Areal künftig eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ festgelegt werden. Die Änderung der Flächennutzung bezieht sich auf eine dreieckige Fläche an der südwestlichen Kante des Sportplatzgeländes. Das Gebiet ist 6000 Quadratmeter groß, der Sportplatz selbst hat eine Größe von 3,8 Hektar.
In Lindenberg wird Gemeinbedarfsfläche „Schule und Kinderbetreuungseinrichtung“ ausgewiesen
Der Änderungsbereich 2 betrifft den Grundschulcampus an der Ahrensfelder Straße in der Gemarkung Lindenberg. Im nördlichen Teil ist noch eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ ausgewiesen. Südlich gibt es eine Fläche zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft. Daraus soll nun eine Gemeinbedarfsfläche „Schule und Kinderbetreuungseinrichtung“ beziehungsweise „Sportplatz“ werden. Darüber hinaus gibt es auch Flächen zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie für wasserwirtschaftliche Flächen. Der Änderungsbereich, so ist der Vorlage zu entnehmen, entspricht der Plangebietsfläche des Bebauungsplans „Ahrensfelder Straße II“. Der Geltungsbereich schließt sich östlich an die bebaute Siedlungsfläche des Lindenberger Ortskerns an. Zwischen der Karl-Marx-Straße im Norden und der Ahrensfelder Straße im Süden sind die Flächen der Bogenschützenanlage des TSV Lindenberg 1994 e.V. einschließlich der Stellplatzanlage der Gegenstand der Änderung. Südlich der Ahrensfelder Straße sind im direkten Anschluss an die Gemeinbedarfsfläche (Kindertagesstätte „Lindenzwerge“) vor allem Ackerflächen von der Änderung betroffen.
Kritiker berufen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz
Die „Fläche 3“ wird als nachrichtliche Übernahme der Flächengeometrie der Nutzungsarten des Bebauungsplanes „Lindenberg Süd“ korrigiert. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens war durch die höhere Verwaltungsbehörde, den Landkreis Barnim, die Übereinstimmung der Ziele der Planung mit dem „Entwicklungsgebot“ des Paragraphen 8 Absatz 2 Baugesetzbuch bestätigt worden, hieß es.
In der Diskussion meldete sich Patrick Seiler (Unabhängige) zu Wort. Seine Fraktion werde der Vorlage nicht zustimmen, ließ er das Gremium wissen. Als Begründung führte er an, dass der Landschaftsplan nicht erwähnt wurde. „Er muss aber genauso wie der Flächennutzungsplan weiterentwickelt werden“, so der Ahrensfelder. Er berief sich dabei auf das Bundesnaturschutzgesetz.
Die Verwaltung sah dies jedoch anders. „Der Landschaftsplan ist im Jahr 2013 bearbeitet worden“, sagte Fachbereichsleiter Swen Schwarz. Es müsse aber nicht jedes Mal angepasst werden, wenn es Änderungen beim Flächennutzungsplan gebe.
Einen weiteren Debattenbedarf gab es nicht – die Vorlage wurde mehrheitlich angenommen.