Korruptionsverdacht: ZWA-Verbandsvorsteher Wolfgang Hein unter Anklage

Wolfgang Hein, Vorsteher des Zweckverbandes in Eberswalde
GMD/Thomas BurckhardtSeit Dienstag ist der Zweckverband Wasser und Abwasser (ZWA) Eberswalde führungslos. Verbandsvorsteher Wolfgang Hein hat sich krank gemeldet. In der Zentrale in der Marienstraße rechnet niemand mehr damit, dass der 69-Jährige noch einmal auf den Chefsessel zurückkehrt. Zum einen hatte er ohnehin angekündigt, zum Jahresende aus dem Amt scheiden zu wollen. Zum anderen, und das dürfte dann wohl der Hauptgrund für den Ausfall des Verbandsvorstehers sein, steht er unter Anklage.
Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Korruptionskriminaliät in Neuruppin wirft Amtsträger Hein Bestechlichkeit und Untreue in einem besonders schweren Fall vor. Sollte es zur Eröffnung des Hauptverfahrens am Amtsgericht Eberswalde kommen, werden neben Hein weitere drei Beschuldigte auf der Anklagebank Platz nehmen müssen: der Oberbauleiter einer Baufirma aus Bernau wegen Bestechung und Beihilfe zur Untreue sowie der Technische Leiter und eine Sachbearbeiterin des Bereichs Trinkwasser im ZWA wegen Beihilfe zur Untreue.
Die Ermittlungen gegen Hein ins Rollen gebracht hatte eine anonyme Anzeige, die im Frühjahr 2017 bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Neuruppin eingegangen war. Darin wurden Hein im Zusammenhang mit dem Bau seines Einfamilienhauses in Joachimsthal Unregelmäßigkeiten zu Lasten des ZWA vorgeworfen. Im Juni 2018 durchsuchten Beamte des Landeskriminalamtes Brandenburg die Büroräume des Verbandes und beschlagnahmten mehrere Aktenordner mit Unterlagen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber der MOZ den Verdacht gegen Hein. Es gehe um „Bestechlichkeit in Form von Leistungen“, sagte Oberstaatsanwalt Frank Winter damals.
Konsequenzen hatte das Ermittlungsverfahren für den Verbandsvorsteher zunächst nicht. André Nedlin, Vorsitzender der Verbandsversammlung, erklärte, bei dem zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Sachverhalt sehe er keinen Grund, tätig zu werden und Hein beispielsweise bis zur Klärung des Vorwurfes zu beurlauben. „Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung“, so Nedlin.
Nun, ein gutes Jahr später, hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Für sie ist erwiesen, dass Wolfgang Hein im Februar 2014 mit dem Oberbauleiter einer Bernauer Firma verabredete, die Rohrleitungen für die Regenent- und Gartenbewässerung auf seinem Grundstück in Joachimsthal legen und diese Arbeiten über fingierte Rechnungen an den Zweckverband finanzieren zu lassen. Die Arbeiten wurden an drei Tagen Ende März ausgeführt. Um zu verschleiern, dass die Leistungen ausschließlich dem privaten Interesse Heins dienten, sollen sie auf der Rechnung als Verlegung eines Trinkwasseranschlusses deklariert worden sein – eine Leistung, die ZWA-Kunden nicht bezahlen müssen. Den beiden mitangeklagten ZWA-Mitarbeitern wird vorgeworfen, von allem gewusst und Unterlagen so manipuliert zu haben, dass die Rechnungssumme von insgesamt rund 3600 Euro vom Zweckverband überwiesen wurde. Das Pikante dabei: Die Firma erbrachte seit dem Jahre 2011 im Zuge eines Rahmenvertrages Bauleistungen für den Verband, der ihr pro Jahr Umsätze zwischen 215 000 und 285 000 Euro einbrachte. Der Vertrag lief Ende 2014 aus. Hein soll im Gegenzug für die Bauleistungen auf seinem Privatgrundstück versprochen haben, sich im Rahmen der Neuausschreibung des Rahmenvertrages für die Vergabe an die Bernauer Firma einzusetzen.
Anklage verändert die Situation
Nach der Kenntnis von der Anklageerhebung gegen Wolfgang Hein erklärte der Vorsitzende der ZWA-Verbandsversammlung, André Nedlin, am Mittwoch auf Anfrage der MOZ, dass dies die Situation verändere. Es gelte zwar immer noch die Unschuldsvermutung, solange kein Urteil gefällt sei. Dennoch sei es im Hinblick auf die besondere Bedeutung des Amtes und des ZWA nicht länger vertretbar, dass Wolfgang Hein den Verband wirtschaftlich, politisch und in rechtlichen Angelegenheiten vertrete. Am 4. September will Nedlin die Mitglieder der Verbandsversammlung informieren.
