Ladenöffnung
: Verbot von verkaufsoffenen Sonntagen erneut gescheitert

Auch 2020 dürfen die Geschäfte in Bernau aus besonderem Anlass an fünf Sonntagen ihre Kunden bedienen und Waren verkaufen.
Von
Sabine Rakitin
Bernau
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Rechtzeitig fertig geworden: die neuen Hochglanz-Einkaufstüten, mehrfach verwendbar. Sie sind in allen Geschäften der Bernauer Werbegemeinschaft Innenstadt erhältlich.

BeST GmbH

An diesem Sonntag findet die diesjährige Saison der Kunst– und Handwerkermärkte im Stadtpark ihr Ende. Und wie in der Vergangenheit auch wird daraus ein „besonderes Ereignis“ gemacht: Der letzte Kunst– und Handwerkermarkt ist der Stadt einen verkaufsoffenen Sonntag wert.

Insgesamt fünf davon gibt es pro Jahr in Bernau — die zulässige Höchstzahl in Brandenburg. An welchen konkreten Sonn– und Feiertagen die Geschäfte geöffnet haben dürfen, bestimmen die Stadtverordneten. In der Regel folgen sie im Herbst zuvor dem Vorschlag der Verwaltung und wählen als besondere Anlässe zwei Kunst– und Handwerkermärkte, das Hussitenfest sowie den zweiten und dritten Advent aus. Doch bevor es soweit ist, liefern sich Befürworter und Gegner verkaufsoffener Sonn– und Feiertage erbitterte Wortgefechte.

So auch am Donnerstag, als die Stadtverordnetenversammlung die „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen in der Stadt Bernau bei Berlin 2020“ — kurz: Sonntagsverkaufsverordnung 2020 — zur Beschlussfassung auf dem Tisch hatte. Der Bündnisgrüne Klaus Labod, der  „aus Gründen des Arbeitsschutzes und aus religiösen Gründen“ seit Jahren gegen die Sonntagsöffnung zu Felde zieht, eröffnete eine Woche zuvor im Hauptausschuss die Debatte und erneuerte nun auch in der Stadtverordnetenversammlung seine Ablehnung. Die Stadtverordnete Irene Köppe, neu im Parlament, hielt ebenfalls eine flammende Rede. Sie fühlt sich „als Linke und Gewerkschafterin“ verpflichtet, die „zivilisatorische Errungenschaft freier Sonntag“ zu erhalten. Außerdem müsse der auf Kommerz– und Konsum orientierten Bevölkerung etwas entgegen gesetzt werden, argumentierte sie. Zwei Änderungsanträge hatte die Linke vorbereitet. Der erste sah vor, von den fünf verkaufsoffenen Sonntagen 2020 — im Zusammenhang mit den Kunst– und Handwerkermärkten der 26. April und der 27. September, zum Hussitenfest der 14. Juni, beim Adventsmarkt der 6. Dezember und beim Weihnachtsmarkt der 13. Dezember — nur die beiden Adventssonntage stehen zu lassen. 18 von 34 anwesenden Stadtverordneten votierten dagegen. Köppes zweiter Änderungsantrag: Hussitenfest und beide Adventssonntage sind verkaufsoffen,  die beiden anderen werden gestrichen. Sie kassierte wieder eine Ablehnung — diesmal von 17 Stadtverordneten. Am Ende wurde dann doch die Vorlage der Verwaltung bestätigt — mit 21 Ja–Stimmen bei achtmal Nein und vier Enthaltungen.

Entgegnung von Unternehmern

„Für die Entwicklung der Stadt, ihre Attraktivität für die Bernauer und deren Gäste, aber auch für die freie Entwicklung des Handels ist die Ausnutzung der gesetzlich erlaubten Sonntagsöffnungszeiten sinnvoll und richtig“, erklärte der Vorsitzende der Unternehmervereinigung Barnimer Mittelstandshaus, Carsten Schmidt, in einer Pressemitteilung. Die Öffnungszeiten an besonderen Veranstaltungstagen würden von den Kunden genutzt und von denjenigen, die im Handel gern arbeiten, um für die Kunden da zu sein, begrüßt. „Vor diesem Hintergrund sei das Barnimer Mittelstandshaus darüber verwundert, „dass nicht etwa die öffentliche Verwaltung, sondern Teile der Bernauer Politiker versuchen, Händler und Bürger über das gesetzlich notwendige Maß hinaus in ihrem Verhalten einzuschränken und deren familiäres Freizeitverhalten durch Verbote steuern zu wollen“, sagt Schmidt – übrigens ein Linker.