Mitspracherecht: Kampf um Lärmschutz
Jan Bernatzki ist erbost. Der alte und neue Ortsvorsteher von Waldfrieden hat sich mit einem Brief an die gerade gewählten Stadtverordneten gewandt. Der Entwurf der 3. Stufe des Lärmaktionsplans, den die Verwaltung knapp vier Wochen nach der Kommunalwahl vorgestellt hatte, habe bei ihm ein „ungutes Gefühl“ hinterlassen, schreibt er. Insbesondere die Festlegung geeigneter Maßnahmen zum Lärmschutz an der Bundesautobahn BAB 11 fehle im vorgestellten Entwurf. „Es kreißte der Berg und gebar eine Maus“, wiederholt Bernatzki die Einschätzung eines Bernauers am Tag der Vorstellung des Planes.
Der Ortsvorsteher bittet die Fraktionen, „im Interesse der betroffenen Bernauer in mehreren Stadt– und Ortsteilen (Blumenhag, Friedenstal, Birkholz, Waldfrieden)“ einer Beschlussvorlage der Verwaltung zur 3. Stufe der Lärmaktionsplanung nur zuzustimmen, wenn der vorliegende Entwurf um konkrete Maßnahmen zum Lärmschutz entlang der BAB 11 ergänzt werde.
Trotz der festgestellten Lärmbrennpunkte an der Autobahn seien keinerlei Schutz– oder Gegenmaßnahmen im Entwurf definiert, kritisiert Bernatzki. Auf Nachfrage sei ihm erklärt worden, dass dies an der fehlenden Zuständigkeit der Stadt Bernau liege und ausschließlich das Land Brandenburg zuständig sei. „Nach nochmaliger Recherche muss ich dieser Aussage widersprechen“, erklärt Bernatzki und verweist auf die Antwort des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft auf eine kleine Anfrage der Brandenburger Landtagsabgeordneten Anke Schwarzenberg vom April 2019. Darin heißt es seitens des Ministeriums: „Maßnahmen, die in Lärmaktionsplänen aufgenommen wurden, sind gemäß (...) Bundes–Immissionsschutzgesetz (BImSchG) durch Anordnungen oder sonstige Entscheidungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach dem BImSchG oder nach anderen Rechtsvorschriften durchzusetzen. Die planaufstellenden Kommunen haben gemäß der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (Immissionsschutzzuständigkeitsverordnung — ImSchZV), sofern die Lärmaktionspläne Maßnahmen vorsehen, deren Kosten der Bund oder das Land zu tragen haben, hierzu das Einvernehmen des für Verkehr zuständigen Mitglieds der Landesregierung einzuholen. Insofern obliegt es einer rechtzeitigen Abstimmung im Rahmen der Planaufstellung, etwaige Differenzen hinsichtlich der in einem Lärmaktionsplan aufzunehmenden Maßnahmen mit den für die Umsetzung jeweils zuständigen Trägern öffentlicher Verwaltungen auszuräumen.“
Waldfriedens Ortsvorsteher schließt daraus: „Das heißt nach meinem Verständnis, dass es durchaus möglich ist, Maßnahmen zum Lärmschutz in den Lärmaktionsplan aufzunehmen, welche nicht unmittelbar durch die Stadt realisierbar und zu finanzieren sind. Er fordert von der Stadt, dass der Entwurf des Lärmaktionsplanes um „geeignete Maßnahmen zum Lärmschutz entlang der BAB 11 (beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen) ergänzt wird und das Einvernehmen des für Verkehr zuständigen Mitglieds der Landesregierung Brandenburg dazu eingeholt wird“.
Jan Bernatzki ist überzeugt, dass auch andere Ortsteile Bernaus sich mit diesem Entwurf des Lärmaktionsplanes — Stufe 3 nicht zufrieden geben werden.


