Radfahrer nach Unfall in Eiche tot: Wird Urteil gegen Autofahrer wieder kassiert?

In Eiche (Ahrensfelde) ist ein Mann auf einem Fahrrad bei einem schweren Unfall ums Leben gekommen. Ein Autofahrer ist danach vom Amtsgericht Tiergarten verurteilt worden. Gegen das Urteil geht die Staatsanwaltschaft Berlin nun vor (Symbolfoto).
Daniel Bockwoldt/dpa- Nach tödlichem Unfall in Eiche: Urteil gegen jugendlichen Autofahrer sorgt für Streit.
- Der 71-Jährige starb, als ein Pkw ihn beim Queren der Eichner Chaussee erfasste.
- Laut Anklage fuhr der 18-Jährige auf der 50er-Strecke mit bis zu 80 km/h – Experten sahen deutliches Tempo.
- Urteil vom 2. Juni: Einzelkompetenztraining, Verkehrskurs, 40 Stunden Freizeitarbeit, drei Monate Fahrverbot.
- Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein – Entscheidung über neue Verhandlung steht noch aus.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Sozialstunden und Freizeitarbeit für einen jugendlichen Raser, der im Ahrensfelder Ortsteil Eiche einen fahrradfahrenden Rentner totgefahren hat. Das milde Urteil des Amtsgerichts Tiergarten hat kürzlich Kopfschütteln und Kritik hervorgerufen. Womöglich wird es aber keinen Bestand haben.
In dem Prozess ging es um einen schweren Unfall, der sich am 10. April 2025 ereignet hatte. Ein 71-jähriger Mann war zur Mittagszeit mit dem Fahrrad auf dem Weg von seinem Kleingarten in Eiche zurück in seine Wohnung in Berlin-Hellersdorf. Beim Überqueren der Eichner Chaussee zwischen Birkenring und Biberweg erfasste ihn ein heranrasender Pkw. Der Mann starb noch an der Unfallstelle.
Autofahrer soll in Eiche deutlich zu schnell gefahren sein
Mit 80 Kilometern pro Stunde soll der 18-Jährige laut Anklage der Staatsanwaltschaft unterwegs gewesen sein. Dass der Angeklagte deutlich zu schnell auf der 50er-Strecke fuhr, bestätigten später mehrere Experten. Ob es tatsächlich 80 km/h waren, blieb in der Verhandlung allerdings ungeklärt.
Wegen fahrlässiger Tötung wurde der inzwischen 19-Jährige am 2. Juni zu 20 Doppelstunden Einzelkompetenztraining und einem Verkehrserziehungskurs verurteilt. Zudem muss er 40 Stunden Freizeitarbeit leisten und darf drei Monate kein Fahrzeug führen.
Die Staatsanwaltschaft hatte damals mit einer Jugendstrafe eine deutlich schärfere Sanktion beantragt – das hätte mindestens sechs Monate Haft bedeutet, gegebenenfalls ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem sollte dem jungen Raser der Führerschein für ein Jahr entzogen werden. Das Gericht wich davon aber deutlich nach unten ab.
Staatsanwaltschaft Berlin akzeptiert Urteil nicht
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Berlin Berufung gegen das milde Urteil eingelegt, teilte Gerichtssprecherin Lisa Jani auf Nachfrage mit.
Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass es zu einer neuen Verhandlung mit Beweisaufnahme in der zweiten Instanz kommt. Zunächst muss das Amtsgericht Tiergarten sein Urteil ausführlich begründen – anders als in Fällen, in denen es rechtskräftig wird. Auch danach kann die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie an der Berufung festhält. Ob eine erneute Bewertung der Tat durch eine neue Verhandlung vor dem Landgericht erfolgt, dürfte deshalb erst in einigen Monaten oder gar Jahren feststehen.
