Stolzenhagen: Rechtsstreit um ein ehemaliges Café

Absolute Stille: Das ehemalige "Café am Steinberg" ist zum Gegenstand eines Rechtsstreites geworden. Die Gemeinde will nach dem eingeleiteten Verkauf des Gebäudes von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen.
Hans StillWenige Tage vor dem offiziellen Frühlingsanfang sind eher selten Kinder auf dem Spielplatz in der Nähe des Stolzenhagener Steinberges zu sehen. Das Wetter präsentiert sich allerdings auch in tristem Grau, die Temperaturen rangieren lediglich im einstelligen Bereich. Zugleich stört eine stillgelegte Baustelle das Bild: Seit etlichen Monaten schon dämmert das „Café am Steinberg“ vor sich hin — und das wird voraussichtlich so bleiben, schlimmstenfalls sogar über Jahre.
Mittlerweile rankt sich nämlich ein handfester juristischer Streit um die Immobilie, die sich einst in privaten Händen befand und dann an Käufer mit Interesse an der gastronomischen Betreibung verkauft werden sollte. „Dieser Verkauf gestaltet sich deshalb problematisch, weil die Gemeinde Wandlitz ein Vorkaufsrecht besitzt und davon Gebrauch gemacht hat“, antwortet der Wandlitzer Kämmerer auf die Frage, wieso es partout am „Café am Steinberg“ nicht vorwärts gehen will.
Doch der Reihe nach. Die Gemeinde Wandlitz veräußerte die Immobilie einst über einen Erbbaurechtsvertrag. Ein völlig normales Geschäft, das die Gemeinde bereits in hunderten Fällen zuvor in gleicher Form absolvierte. Alle diese Verträge beinhalten eine Regelung, die aktuell allerdings den Streitfall auslöst. Sollte der Partner des Erbrechtsvertrages den Vertragsgegenstand veräußern wollen, kann die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen, das im Einvernehmen vertraglich gesichert wurde. „In der übergroßen Mehrzahl der Fälle macht die Gemeinde keinen Gebrauch davon. In diesem Fall aber haben die Gremien das anders entschieden und so war die Gemeinde aufgefordert, vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen“, erklärt dazu Kämmerer Christian Braungard. Zu detailliert will er sich zu den Gründen nicht äußern. „Es geht um die schutzwürdigen Interessen Dritter, das geht aus der Abwägung im Hauptausschuss hervor“, so der Kämmerer. Klagegegner der Gemeinde ist der vermeintliche Erwerber des Cafés, der sich wegen des Vorkaufrechtes um die Chance gebracht sieht, das Café zu übernehmen. Braungard dazu: „Der Notar weist beim Vertragsabschluss auf das Vorkaufsrecht der Gemeinde hin.“ Ein jahrelanger Rechtsstreit sei nun nicht ausgeschlossen.
Parallel gibt es ein Baurechtsproblem: Für die bisherigen Umbauten sei wohl eine Baugenehmigung nötig gewesen.
