Unfallgefahr: Bernau wartet seit drei Jahren auf eine Ampel
Ein gutes Jahr später — im September 2018 — wurde die Notwendigkeit einer Lichtsignalanlage an dem Knotenpunkt verkehrstechnisch von der Behörde bestätigt. An den Straßenbaulastträger — den Landesbetrieb Straßenwesen — erging die Aufforderung, für die Ladeburger Chaussee eine verkehrstechnische Untersuchung einschließlich der erforderlichen Planung vorzulegen.
Mobile Ampel an der Kreuzung bleibt stehen
Bald sind weitere zwei Jahre vergangen. An der Kreuzung steht zwar seit vorigem Dezember eine Lichtsignalanlage. Diese ist aber eine temporäre und allein dem Umstand geschuldet, dass der Umleitungsverkehr wegen des Baus der Ortsverbindung zwischen Rüdnitz und Lobetal über die Sachtelebenstraße und die Ladeburger Chaussee weiter nach Lobetal und in umgekehrter Richtung nach Rüdnitz geführt wird. Immerhin: Bei einem Vor–Ort–Termin im vergangenen Dezember stellten Abgesandte von Kreis und Landesbetrieb „eine nicht unerhebliche Verkehrsunfallgefahr für einen Schulweg“ fest, auch wenn es seit 2015 lediglich einen Verkehrsunfall gab, an dem ein Kind beteiligt war. Sie stimmten dennoch zu, dass die mobile Lichtsignalanlage bis zur Inbetriebnahme der festinstallierten stehen bleibt.
Der Bau der tatsächlich geplanten Ampelanlage vor dem Schulcampus soll also erst erfolgen, wenn die Bauarbeiten in Rüdnitz abgeschlossen sind. Und da die Ampel an der Kreuzung Sachtelebenstraße/Ladeburger Chaussee/Schlehenstraße mit der Errichtung zwei weiterer Lichtsignalanlagen in Bernau verbunden ist, hat der Landesbetrieb Straßenwesen von vornherein den Bautermin erst für Dezember 2020 eingeplant.
Kein Fußgängerüberweg geplant
Offenbar immer noch ganz am Anfang steht die Straßenverkehrsbehörde bei der Bearbeitung eines Antrags aus Bernau vom Frühjahr 2019, der auf einen Fußgängerüberweg an der Kreuzung August–Bebel–Straße/Hussitenstraße/Eberswalder Straße zielt. Nach dem schweren Unfall am 2. Juli, bei der ein Fußgänger unter einen Pkw geriet und schwer verletzt wurde, erachtet zwar auch die Straßenverkehrsbehörde „eine Verbesserung der Situation für Fußgänger an der besagten Stelle für notwendig“. Aufgrund verschiedener Entwurfsplanungen zu baulichen Veränderungen an der Kreuzung könne jedoch kurzfristig „keine dem Standort gerechte Fußgängerquerung“ hergerichtet werden, heißt es aus dem Landratsamt auf Anfrage der MOZ. „Der Straßenverlauf birgt aufgrund der kritischen Sichtbeziehungen ein Gefahrenpotential“. Deshalb sei auch die Errichtung eines Fußgängerüberweges abgelehnt worden. „Ein Handlungsbedarf wird jedoch anhand der Fußgängerzahlen und der tatsächlichen Schwierigkeiten beim Überqueren der Straße gesehen. Ein entsprechendes Verfahren wird durch die Straßenverkehrsbehörde bearbeitet.“


