['Speckgürtel': Vertreibung aus dem Speckgürtel
Empfängern von Grundsicherung droht die Vertreibung aus ihrem angestammten Zuhause im südlichen Barnim. Weil die Mieten im Speckgürtel zu hoch sind, sollen sie aufs flache Land ziehen.
Seit 17 Jahren lebt Franz Meier* in einer Gemeinde im Speckgürtel von Berlin. Seine Wohnung ist nichts Besonderes: zwei Zimmer, Küche, Bad – insgesamt 58 Quadratmeter groß. Meier zahlt dafür eine monatliche Bruttokaltmiete von 453,01 Euro. Das ist im Vergleich zu den Mietpreisen, die im Randberliner Bereich aufgerufen werden, eigentlich noch günstig. Doch nicht günstig genug, wenn man, wie der Endfünfziger, Hartz IV-Empfänger ist. Zwar beinhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II auch die Kosten der Unterkunft und Heizung. Einem alleinstehenden Hartz IV-Empfänger stehen aber nur maximal 50 Quadratmeter Wohnraum zu. Und die Kaltmiete darf nicht teurer sein als 5,43 Euro je Quadratmeter plus 1,30 Euro je Quadratmeter kalte Betriebskosten.
Weil die angemessene Bruttokaltmiete die tatsächliche also um monatlich 116,51 Euro übersteigt, hat Franz Meier im Jobcenter schlechte Karten. „Ihre derzeitigen tatsächlichen Kosten der Unterkunft sind unangemessen hoch“, beschied ihm die Behörde Ende des vergangenen Jahres. Sechs Monate gab sie ihm Zeit, die Mietkosten zu senken - entweder, indem er ein Zimmer untervermietet oder sich eine preiswertere Wohnung sucht.
Franz Meier hat sein Bestes versucht. Im Niederbarnim eine Wohnung zu finden, die nicht mehr als 336,50 Euro im Monat koste, sei aussichtslos, sagt er. „Ich müsste nach Oderberg ziehen, um die Kosten der Unterkunft nicht zu überschreiten.“
Franz Meier ist bei Weitem nicht der Einzige, den das Jobcenter wegen vermeintlich zu hoher Mietkosten unter Druck setzt. Wie Betroffene berichten, sollen Mitarbeiter des Jobcenters schon mal Sätze fallen lassen wie: „Ziehen Sie doch nach Angermünde, da ist Wohnen billig“ oder: „In Oderberg gibt es genügend freie Wohnungen!“ Für Sebastian Walter, Abgeordneter der Linken im Kreistag Barnim, ein „ungeheuerlicher Vorgang“. „Es geht um die Würde der Menschen“, sagt der 28-jährige Gewerkschaftssekretär. „Wo kommen wir hin, wenn wir sozial schwächere Familien aus ihren angestammten Umfeld vertreiben und an die Peripherie des Landkreises verbannen?“
Dass es mit der Übernahme der Kosten der Unterkunft im Barnim nicht zum Besten bestellt ist, ist kein Geheimnis. Vor drei Jahren hatte sich der Kreistag schon einmal mit dem Fall eines Bernauer Rentners befasst, der nach dem Tod seiner Frau seine Wohnung räumen sollte, weil das Grundsicherungsamt die Kosten der Unterkunft als unangemessen hoch klassifiziert hatte. Mit der Schönowerin Kerstin Kühn (Linke) setzte das Parlament 2016 eine Ombudsfrau ein, die ein Jahr lang strittige Fälle zu den Kosten der Unterkunft im Jobcenter Barnim und im Grundsicherungsamt des Landkreises prüfte. Am Ende war klar, dass der Barnim dringend eine neue Richtlinie für die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft benötigte, weil die alte aus dem Jahre 2015 auch nicht ansatzweise den Realitäten Rechnung trug. Allerdings ist es bei dem Vorsatz des Landkreises, spätestens 2018 die neue Richtlinie vorzulegen, geblieben. Bis heute gilt im Barnim ein Mietpreis (kalt) von 5,43 Euro in Ahrendsfelde/Blumberg, Bernau, Wandlitz und Panketal angemessen. In der Stadt Eberswalde beträgt er 4,90 Euro, in der Stadt Werneuchen 4,85 Euro und in allen anderen Kommunen des Landkreises sogar nur vier Euro - zuzüglich 1,30 Euro je Quadratmeter kalte Betriebskosten.
„Die Mietsteigerungen in vielen Bereichen des Barnim führen immer mehr dazu, dass es insbesondere für ALG II-Empfänger keine Wohnungen gibt, die über die Kosten der Unterkunft bezahlbar sind“, weiß der Linke Sebastian Walter. Durchschnittlich 40 Euro müsse jede der 6821 Bedarfsgemeinschaften im Barnim monatlich von ihrem Regelsatz, gleichbedeutend mit dem Existenzminimum, zur Miete dazulegen, weil die Kosten der Unterkunft (KdU) zu gering seien, führt er an. Das sei einfach nicht hinnehmbar. „Als Landkreis haben wir eine soziale Ausgleichsfunktion zu erfüllen. Dann müssen wir auch bereit sein, dafür Geld auszugeben.“
Die Linke-Fraktion will daher, dass die KdU-Richtlinie überarbeitet und die Angemessenheitsgrenze neu bestimmt wird, Zugleich fordert sie ein Moratorium. Die geltende Richtlinie soll solange keine Anwendung mehr finden, bis die neue – spätester Termin: Dezember 2019 – beschlossen ist.
(*Name geändert)


