Schon der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie das Umweltamt haben sich an den Plänen, im Windeignungsgebiet Nr. 37 mit Standorten zwischen Tuchen-Klobbicke und Grüntal Windkraftanlagen aufzustellen, gestoßen. Von diesen Plänen sei das Schutzgebiet Barnimer Heide und das Nonnenfließ betroffen.  Der BUND forderte während der Vorstellung der Pläne im Sommer dieses Jahres die Einstellung der Planung für das Eignungsgebiet 37. Jetzt spielt das Thema auch im brandenburgischen Landtag eine Rolle.

Windpark Tuchen-Klobbicke als Beispiel

Die Fraktion BVB/Freie Wähler hat in einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung die Qualitätssicherung in Antrags- und Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen aufgegriffen. Die Fraktion verweist darauf, dass Anlagen, die schädliche Umwelteinwirkungen oder sonstige Gefahren hervorrufen können, nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unter einem Genehmigungsvorbehalt stehen.
Kontrolle und gegebenenfalls Neubeantragung, beteiligte Behörden, Umweltverbände sowie Bürgerinnen und Bürger würden zur Verständlichkeit und Entwicklung beitragen. Zwar seien den Anträgen allgemeinverständliche und wesentliche Faktoren beigefügt, dennoch, so BVB/Freie Wähler, könnten sich Fehler einschleichen. In diesem Zusammenhang wird auf den geplanten Windpark Tuchen-Klobbicke verwiesen, der dafür ein Beispiel sei. Er sei Bestandteil der Barnimer Heide, die zu 67 Prozent Landschaftsschutzgebiete und zu 9,5 Prozent Naturschutzgebiete enthalte.

Schutz für Mensch und Natur

In der Anfrage verweist Péter Vida auf den Koalitionsvertrag, der vorsiehe, dass „eine Vergrößerung der Abstandempfehlung zu besonders belasteten Siedlungen auf 1500 Meter zu prüfen“ sei. Da das neue Konzept möglichst im ersten Halbjahr 2020 vorliegen sollte, wird nach dem Bearbeitungsstand gefragt und nach der Definition von „besonders belasteten Siedlungen“.
Zudem wird danach gefragt, ob die in der Planung angegebenen Abstände von von 500, 650 und 1200 Metern zu verschiedenen Schutzgütern ausreichend seien. So wird nach der Bedeutung des etwa 500 Meter entfernten Natura 2000-/FFH-Gebiets „Nonnenfließ-Schwärzetal“ gefragt. Auch nach gutachterlichen Stellungnahmen wird gefragt, beispielsweise nach den Berechnungen für Schall, Infraschall und Schattenwurf sowie nach artenschutzrechtlichen Prüfungen.