Winter in Bernau: Wo steckt der Winterdienst? Das sagt die Stadt

Das Team des Bauhofs ist im Schichtdienst im Einsatz, um Plätze, Straßen und Wege in Bernau von Eis und Schnee zu befreien.
Jasmin Jonanovic/Stadt Bernau- Winterdienst in Bernau seit dem 3. Januar im Zwei-Schicht-Betrieb aktiv.
- 180 Kilometer Straßen, 40.000 Quadratmeter Gehwege und Plätze werden geräumt.
- Hauptstraßen haben Priorität, Anliegerstraßen folgen – Landesstraßen betreut das Land.
- Sand-Kiesgemisch statt Salz – Salz nur bei Blitzeisgefahr.
- Winterdienst-Hotline eingerichtet: 0800/555 333 5, erreichbar Montag bis Samstag 8–18 Uhr.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Seit dem ersten Januarwochenende (3./4. Januar) hat der Winter die Region fest im Griff. Autofahrer und Passanten fragen sich, ob der Winterdienst der Stadt Bernau auch wirklich überall im Einsatz ist, um Schnee und Glätte zu beseitigen.
Laut Stadtverwaltung ist ein „komplettes Team des Bernauer Bauhofs im Zwei-Schicht-System“ seit dem 3. Januar im Dauereinsatz, um die 180 Kilometer Straße und die etwa 40.000 Quadratmeter Geh- und Radwege, Haltestellen, Parks und Plätze freizumachen.
„Fast der gesamte Fuhrpark ist umgerüstet, vom Traktor bis zum Multicar, um dem Winter zu trotzen“, versichert Stadtsprecherin Nancy Kersten-Köhn.
So ist der Zwei-Schicht-Betrieb in Bernau im Einsatz
Zwei-Schicht-Betrieb bedeutet, dass die Mitarbeitenden des Betriebshofes der Stadtverwaltung in der Woche von 4 Uhr morgens bis 13 Uhr und von 13 Uhr bis gegebenenfalls 22 Uhr im Einsatz sind. „Je nach Witterungslage ziehen die Kräfte bis in die späten Abendstunden durch“, erklärt Infrastrukturamtsleiter Jürgen Brinckmann.
An den Wochenenden ist jeweils eine Schicht mit je zehn Mitarbeitenden ab 6 Uhr morgens im Dienst und befreit die Straßen und Wege vom Schnee. Dabei arbeiten die Mitarbeitenden sowie die zusätzlich beauftragten Firmen die Straßen und Plätze nach Dringlichkeitsstufe ab. Je nach Verkehrsbedeutung werden die Straßen geräumt, wobei die Hauptstraßen zuerst geräumt werden und erst anschließend die Anliegerstraßen.
Die Stadt Bernau ist lediglich für die Räumung der kommunalen Straßen zuständig, wie Stadtsprecherin Nancy Kersten-Köhn mitteilt. Die Landesstraßen werden vom Landesbetrieb Straßenwesen winterdienstlich betreut. Der städtische Bauhof streut entsprechend der Beschlusslage der Stadtverordneten ausschließlich ein Sand-Kiesgemisch. „Damit stumpfen wir die Gehwege und Straßen ab. Salz kommt in Bernau nur im Falle einer Blitzeisgefahrenlage zum Einsatz“, erklärt der Leiter des Infrastrukturamtes.
Winterdienst-Hotline in Bernau eingerichtet
Was ist, wenn die Winterdienst-Mitarbeitenden etwas übersehen oder es zu sonstigen Problemen kommt? Dann können sich Einwohner und Einwohnerinnen mit ihren Fragen und Hinweisen über die Winterdienst-Hotline unter der Rufnummer 0800/555 333 5 von Montag bis Sonnabend jeweils zwischen 8 und 18 Uhr melden. „Die Hotline ist kostenfrei zu nutzen und viele Hinweise helfen uns bei der Arbeit, da wir nicht auf jeden Platz ein Auge haben können“, so Jürgen Brinckmann.
Durch die Telefon-Hotline werde es den Mitarbeitenden der Verwaltung möglich, Anliegen zügig zu bearbeiten, Vorortkontrollen zeitnah vorzunehmen und Rückfragen schneller zu beantworten. „Allerdings bedeutet das nicht, dass jedes Problem sofort behoben werden kann“, macht der Infrastrukturamtsleiter deutlich. Bei anhaltendem Schneefall sei es nicht möglich, die Straßen und Gehwege vollständig zu räumen.
Eigentümer müssen Gehwege von Eis und Schnee befreien
Auch Grundstückseigentümer stehen in der Pflicht, ihre Gehwege zu reinigen. Zur ordnungsgemäßen Winterreinigung sind die Gehwege in einer für Fußgänger erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten. Ein stark frequentierter Gehweg in zentraler Lage, zum Beispiel in Bahnhofsnähe, muss breiter beräumt werden als ein Gehweg, der nur wenig genutzt wird.
Bei Eisglätte sind die Gehwege mit geeigneten, abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beräumen. Ist kein Gehweg vorhanden, gilt als Gehweg ein Streifen von jeweils 1,50 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze, informiert das städtische Ordnungsamt.

