Bis zu 50 Prozent Einbuße: Bonpflicht: Brandenburger Händler über den Ärger mit dem neuen Gesetz

Für jeden bestellten Kaffee müssen Gastronomen mit der neuen Bonpflicht einen Beleg aushändigen – selbst wenn der Kunde das nicht wünscht.
Lucas BäumlBesonders Unternehmen oder Betriebe, deren Umsatz sich aus vielen kleinen Beträgen zusammensetzt, stellt diese neue Regelung jedoch vor eine Herausforderung. Etwa, weil bestehende Kassensysteme für mehrere Hundert Euro umgerüstet oder neu angeschafft werden müssen. Und eine Befreiung wird nur in Ausnahmefällen gewährt, muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden und kann jederzeit widerrufen werden.
„Das sind Kosten, die man eigentlich nicht bräuchte. Aus unserer Sicht wird hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen“, sagte Carten Brönstrup, Sprecher der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg zum Thema.
Eine Ansicht, die Unternehmer Christian Schott in jeder Hinsicht teilt. Er ist Veranstalter diverser Events in der Stadt und Umgebung, zeichnet sich etwa für "Brandenburg tanzt“ verantwortlich, und verkauft mit seinem Team an einem Abend nicht selten Eintritt und Getränke an mehrere Hundert Personen. Jede einzelne Leistung – sogar der 1-Euro-Betrag für die Garderobe – muss laut Gesetz nun gebongt und ausgehändigt werden. „Da wir aktuell noch mit Handkassen arbeiten sind wir bisher vom neuen Gesetz ausgenommen. Früher oder später werden aber auch wir auf Registrierkassen umstellen müssen. Was dann für eine Papierverschwendung auf uns zukommt, wenn jede Bestellung einzeln als Bon ausgehändigt werden muss, möchte ich mir gar nicht ausmalen. Zumal 99,9 Prozent unserer Gäste den Bon gar nicht wollen würden“, ist sich Schott sicher. Hinzu kommt seinen Ausführungen nach der immense Mehraufwand und die Verzögerungen durch das Ausstellen des Bons, was bei gleicher personeller Besetzung „bis zu fünfzig Prozent Einbuße bedeuten könnte“.
Als einzige mögliche Lösung sieht Schott deshalb, den Gästen bei solchen Veranstaltungen eine Art Getränkegutschein auf Papier zum Erwerb anzubieten, der je nach Verzehr nach und nach verrechnet wird. Jeder Gast könnte also nach Belieben zehn, zwanzig, dreißig oder mehr Euro als Wert für den Partyabend aufladen, sodass pro Gutschein nur ein Bon nötig würde. „Ob das Finanzamt da mitspielt ist jedoch die andere Frage“, so Schott, der weiter angibt, dass ähnliche Ideen, etwa einen pauschalen Betrag vorab auf eine digitale Chipkarte aufzuladen, keine Option seien. Allein, weil die Karten nach Erfahrungswerten bei zu vielen Partygästen verloren gingen, in der Anschaffung wiederum aber pro Stück rund 50 Euro kosten. „Die muss man bei großen Veranstaltungen, etwa im Stahlpalast, mit tausend Gästen erst einmal haben“, sagt Schott.
Verärgert über die „sinnlose Zettelwirtschaft“ zeigt sich auch Anke Friese. Sie arbeitet im DTV Tabakladen am Neustädtischen Markt. Der günstigste Artikel, ein Kaubonbon, kostet hier 15 Cent. „Selbst dafür muss jetzt einen Bon ausgeben werden“, ärgert sich Friese, die grob schätzt, dass statt fünf nun etwa 300 Bons täglich aus der Kasse kommen – wovon die meisten im Mülleimer landen. Und das bei einem Preis von 2,50 Euro pro Bonrolle, was zusätzliche Ausgaben für das Unternehmen bedeutet.
Aus einem ähnlichen Grund sieht auch Petra Zacharias, Mitarbeiterin bei der Bäckerei Röhe, die neue Bonpflicht kritisch. „Früher haben wir einen Bon jederzeit auf Wunsch ausgehändigt. Dafür musste ich nur einen Knopf an der Kasse anstellen, im System registriert war der Kauf dann trotzdem. Jetzt ist die Taste die ganze Zeit aktiv und jeder Bon wird gedruckt. Mitgenommen wird er allerdings nur von den wenigstens. Es ist also eine einzige Papierverschwendung und das in Zeiten, in denen wir nahezu jeden Tag über Nachhaltigkeit diskutieren“, so Zacharias.
Recht gibt ihr mit dieser Annahme auch der Deutsche Handelsverband, der eine Papierfläche von 43 Fußballfelder pro Jahr für den Ausdruck jedes einzelnen Bons berechnet hat. Entsorgt werden dürfen die jedoch keines Falls im Altpapier, denn die meisten Bons werden auf Thermopapier gedruckt, das laut Umweltbundesamt „mit der schädlichen Chemikalie Bisphenol A beschichtet ist“ und deshalb im Restmüll entsorgt werden muss. Recycelt werden kann der Bon deshalb jedoch trotzdem nicht.
Zweck der Bonpflicht
Das Bundesfinanzministerium will mit der neuen Kassensicherungsverordnung Betrugsmöglichkeiten mit Kassensystemen verhindern. Nach Schätzungen der Finanzämter sollen bis zu 10 Milliarden jährlich in Gastronomie und Handel unversteuert verschwinden.