Fortführung Strafprozess Brück
: Zeuge aus Tschetschenien wird eingeflogen

Im Strafprozess um einen angeblichen Mordversuch im Brücker Asylbewerberheim soll ein Zeuge aus Tschetschenien eingeflogen werden. Das entschieden die Richter kürzlich.
Von
Ingmar Höfgen
Brück/Potsdam
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Justitia mit Sonne und Taube.

A. Dedert/dpa

S. hatte über seinen Anwalt erklären lassen, dass er mit einem Gegenstand mehrfach auf M. „eingeschlagen“ hatte. Beide seien verabredet gewesen, M. habe dann einen Krug nach ihm geworfen und nach einem Gegenstand gegriffen. Schulden habe es nicht gegeben. S. droht maximal eine lebenslange Haft, möglicherweise wird für den 19-jährigen Jugendstrafrecht angewendet.

Wegen des weit entfernten Zeugen dürfte der Prozess vor der 2. großen Strafkammer wesentlich länger dauern als ursprünglich geplant. Erst am 30. März, dem nächsten Verhandlungstag, soll M. dem Gericht die tschetschenische Adresse des neuen Zeugen mitteilen. Wie lange anschließend das Prozedere dauert, für den früheren Asylbewerber ein entsprechendes Visum zu organisieren, ist offen. „Sämtliche Kosten für Hin- und Rückflug würden von uns übernommen“, sagte der Vorsitzende Richter Jörg Tiemann, der „freies Geleit“ zusicherte. Ob mögliche Kosten letztlich bei der Staatskasse verbleiben, wird erst im Urteil festgelegt.

Nach der ursprünglichen Zeitplanung sollte am 7. April die letzte Verhandlung sein. Dass sich dies nicht würde halten lassen, zeichnete sich bereits bei der Befragung des durch Messerstiche verletzten M. ab. Trotz eines zwar schwerwiegenden, aber auch überschaubaren Sachverhalts war es M. innerhalb von netto fünf Stunden zunächst nicht gelungen, Fragen zu seinem Verhältnis zu S.  sowie zum Tatgeschehen widerspruchsfrei und zur Zufriedenheit von Gericht und Verteidigung zu beantworten. Zweimal musste er bereits als Zeuge wiederkommen, auch am 30. März soll er noch Fragen beantworten. Bemerkenswert war unter anderem, dass sich M. an homophobe Beschimpfungen, die S. im Rahmen der Tat geäußert haben soll, erst nach Hinweisen auf frühere Aussagen bei der Polizei zu erinnern glaubte.

Zur Sprache kam auch ein angebliches Geschäft über eine Schreckschusspistole zwischen Angeklagtem S. und M. -  und damit zugleich eine ungewöhnliche Wendung. Denn M. war, wie er sagte, deshalb vor mehreren Monaten bei der Polizei angezeigt worden, und zwar von einem Mann, der während der Verhandlung im Gerichtssaal zuhörte. Dieser Mann, Torsten P., stellte sich als früherer Leiter des Brücker Heimes vor. Er wurde nun selbst als Zeuge befragt und verwies darauf, dass er ein Foto, auf dem M. mit einer Waffe posiert, an die Polizei weitergeleitet habe.

Thomas P. behauptete, dass es in Deutschland eine Gruppe von Tschetschenen gebe, die sich auf Itschkerien (siehe Infokasten) bezieht und auf andere Tschetschenen Druck ausübe, sie erpresse und nötige. Diese Gruppe gebe auch Pässe aus – P. zog deshalb Parallelen zu Reichsbürgern. Inzwischen werde auch er bedroht, das geschehe auf tschetschenisch.  Ihm werde von seiner tschetschenischen Lebensgefährtin immer wieder gesagt: „Da läuft jetzt etwas gegen Dich auf dem Kanal.“

„Kanal“ – das ist in diesem Fall nur ein anderer Begriff für social-media-Plattformen. Sieben Videos, die M. für seine 30.000 bis 40.000 Follower vor allem über Instagram Live ausspielte und die später in Teilen auf Youtube landeten, schauten die Beteiligten im Gerichtssaal an; ein Tschetschenisch-Dolmetscher übersetzte live. Zu sehen war M. in ganz unterschiedliche Stimmungslagen. Mit weit aufgerissenen Augen, teilweise gegen Wände tretend oder auch mit einem Messer in der Hand, stieß er wüste Drohungen in hoher Frequenz aus. Er wolle „das dreckige Blut aus Euren Herzen rauslassen und Euch verbrennen“, formulierte der Übersetzer eine Sequenz, „wenn ich Dein Gesicht sehe, werde ich eine Kugel in Deine Stirn legen“, eine andere. Aber es gab auch dazwischen auch Videos, in denen M. ruhig und höflich redete. Dies geschah immer dann, wenn er über Besuche von Islam S. und weiteren Personen berichtete. Zweimal bestätigte er, dass er das fragliche Geld zurückerhalten habe und die Sache geklärt sei. Aber das habe nicht gestimmt, sagte er nun.

M. beschrieb auch den Druck, dem er sich als selbst geouteter Homosexueller innerhalb der muslimisch geprägten tschetschenischen Community auch in Deutschland ausgesetzt sehe. So wurde im Internet fälschlich behauptet, er sei vom Islam zum Christentum übergetreten oder er würde sich für Geld mit jedem einlassen. Im Verhältnis zum Angeklagten, den er schon einige Jahre kenne, habe seine Sexualität keine Rolle gespielt. Erst als es um das Geld ging, wurde es zum Thema.

Immer wieder wird in M.s Video-Ansprachen auch Ramsan Kadyrow genannt, der von Russland unterstützte Herrscher in Tschetschenien. Aber auch der Name Achmed Sakajew fällt im Laufe der Zeugebefragungen. Sakajew sieht sich als Chef einer Exil-Regierung Itschkeriens. Ins Spiel gebracht wurde er von Ekkehard Maaß, dem Vorsitzenden der Deutsch-Kaukasischen Gesellschaft und Träger des Bundesverdienstkreuzes, der mit ihm in Kontakt steht. Wissen zum Fall hat Maaß, der Tschetschenen in Deutschland unterstützt, aus erster Hand zwar wenig. Zu M.s öffentlichem Outing sagt er: „Damit hat er der tschetschenischen Gesellschaft den Krieg erklärt.“ Wie ausufernd sich das Gericht mit möglichen politischen Hintergründen des quasi innertschetschenischen Konfliktes um Familienehre und Gesichtsverlust beschäftigen muss, bleibt abzuwarten. Groß schien die Neigung jedenfalls nicht. „Es gibt eine konkrete Tat, und es ist relativ klar, wer Täter und wer Opfer ist“, sagte der Vorsitzende Richter Jörg Tiemann.

Infokasten

Itschkerien war der Name eines international nicht anerkannten tschetschenischen Staates, der sich in den 1990er Jahren nach dem Zefall der Sowjetunion für unabhängig erklärt hatte. Seit 1997 galt in Itschkerien laut wikipedia.de die Sharia. Ab1999 wurde das Gebiet von Russland erobert, nachdem Tschetschenen für Unruhen in der zu Russland gehörenden Nachbarregion Dagestan gesorgt haben sollen. In den Folgejahren kam es zu Terroranschlägen in Russland mit vielen Toten, darunter Geiselnahmen und Flugzeugexplosionen. 2007 soll Itschkerien in einem Gebilde namens Kaukasisches Emirat aufgegangen sein, das neben Tschetschenien auch Anspruch auf weitere Gegenden im Nordkaukasus erhebt.