Hundesteuer in Bad Belzig
: Geringe Mehrkosten für Hundebesitzer

Die Hundesteuer in der Stadt Bad Belzig und den 14 Ortsteilen ist erhöht worden. Der entsprechende Beschluss wurde in der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung gefasst.
Von
Bärbel Kraemer
Bad Belzig
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Der freundliche Pollux ist ein Staffordmixrüde. Im Land Brandenburg ist seine Haltung - mit wenigen Ausnahmen - verboten. Für Pollux müssten Herrchen und Frauchen 200 Euro pro Jahr zahlen.

TSV

Konkret heißt das, dass für den ersten Hund künftig 35 Euro (bisher 26 Euro), für den zweiten 50 Euro (bisher 38 Euro) und für jeden weiteren Hund 70 Euro (bisher 51 Euro) an Steuern zu entrichten sind.

Hundehalter, die einen Vierbeiner ihr Eigen nennen dessen Rasse als gefährlich eingestuft ist, müssen noch etwas tiefer in die Taschen greifen. 18 Rassen wurden als solche benannt. Es sind: Alano, American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden. Für gefährliche Hunde der genannten Rassen haben Hundehalter eine jährliche Steuer von 200 Euro pro Tier zu entrichten (bisher 150 Euro).

Die Erhöhung der Hundesteuer fällt dennoch moderat aus. Die Mehreinnahmen, die dadurch in die Stadtkasse fließen, sind überschaubar. Die Erträge aus der Hundesteuer steigen lediglich um 5.000 Euro; von bisher 25.000 auf 30.000 Euro.

Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen können auch weiterhin auf Antrag gewährt werden. Als steuerfrei gelten beispielsweise Vierbeiner, die zum Schutz und zur Hilfe von Blinden und Tauben oder als Diensthunde gehalten werden. Steuerermäßigungen um die Hälfte des Steuersatzes können unter anderem auf Jagdgebrauchshunde erteilt werden.

Wer seinen Vierbeiner ordnungsgemäß anmeldet hat, erhält eine Hundesteuermarke ausgehändigt, die vorzugsweise am Halsband befestigt werden sollte. Wer seinen Hund nicht anmeldet, läuft Gefahr mit dem Ordnungsamt in Konflikt zu geraten. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Vor der Beschlussfassung erinnerte Kämmerin Birgit Bein noch einmal daran, dass die Kommune aufgrund ihrer Finanzlage gezwungen war, die seit 2001 unverändert geltende Hundesteuersatzung auf den Prüfstand zu stellen. Mit Blick auf die schwierige Finanzlage der Stadt mahnte die Kommunalaufsicht des Landkreises Potsdam–Mittelmark an, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, den Finanzbedarf der Stadt aus eigener Kraft zu decken. Nachdem die alte Satzung 18 Jahre lang unangetastet blieb, beschlossen die Stadtverordneten die neue nunmehr alle zwei Jahre auf den Prüfstand zu stellen.