Jugendbeteiligung im Hohen Fläming: „Du hast den Hut auf“

Mitmachen erwünscht!
PromoSeit dem Jahr 2016 werden unter dem Label „Du hast den Hut auf!“ Projekte unterstützt, seit 2018 in Kooperation mit der LAG. Insgesamt konnten über „Du hast den Hut auf!“ 34 Jugendprojekte realisiert werden.
Eine Herausforderung ist es, die beiden unterschiedlichen Förderprogramme aufeinander abzustimmen, da für die Mittel aus den Töpfen der LAG andere Mechanismen und Zeitabläufe gelten. Die Projekte können für beide Fördertöpfe von Jugendgruppen bis zum 21. März eingereicht werden. Erfüllen sie die Kriterien, dann werden sie beim „Tag der Entscheidung“ gleichzeitig zur Abstimmung gestellt. Die Projekte werden direkt von Jugendlichen auf www.duhastdenhutauf.de/projekt–einreichen digital eingestellt.
Die Förderung ist in zwei Förderbereichen unterteilt, Förderbereich A aus Mitteln des Bundesporgrammes „Demokratie leben!“ und Förderbereich B aus Mitteln der LAG Fläming–Havel. B
Förderbereich A „Du hast den Hut auf!“ (Nicht–investive Mittel der PfD; Umfang 12.000 Euro, pro Projekt maximal 1.000Euro)Förderfähig sind hier ausschließlich Projekte von und für Jugendliche. Möglich ist dabei (fast) alles außer Investitionen. Das kann politische und historische Bildung sein oder selbstorganisierten sportlichen und kulturellen Aktivitäten an Schule und Freizeit. Einen Bescheid gibt es hier noch vor Ostern und die Realisierung muss bis zum 31. Dezember 2020 erfolgen.
Förderbereich B „Macht Euer großes Ding!“ (Investive Mittel der LAG; Umfang insgesamt 15.000 Euro, pro Projekt maximal 5.000 Euro)
Förderfähig sind hier Investitionen, kleine Baumaßnahmen oder Renovierungen beispielsweise in Jugendräumen oder für Sportvereine unter Hinzuziehung eines selbstorganisierten Arbeitseinsatzes als Eigenanteil. Einen bescheid dafür gibt es erst im Herbst und die Realisierung kann bis 2021 erfolgen.