Mord in der Tismarstraße
: Angeklagter und Zeugen sagen aus

Dass sie beide eine Familie gründen wollten, darüber hatten sie schon gesprochen. Dann aber soll Maximilian B. seine Freundin plötzlich mitten in einer Augustnacht 2019 in der gemeinsamen Wohnung in der Tismarstraße erschlagen haben.
Von
Ingmar Höfgen
Brandenburg/Potsdam
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Vor dem Landgericht Potsdam muss sich Maximilian B. wegen Mordes an seiner Freundin verantworten. Im Drogenrausch soll er sie mit einem Hammer erschlagen haben.

Höfgen

An drei Tagen haben in dieser Woche die Richter versucht, das Geschehene aufzuklären. Aus B.s Geständnis, den Aussagen der Mutter und des Stiefvaters der Getöteten, von Polizisten und Rettungssanitätern setzt sich langsam zusammen, was am 3. August 2019 und in den folgenden Tagen passiert sein könnte. Woran der Angeklagte sich tatsächlich noch erinnern kann, wird während seines Geständnisses oft nicht klar. Er habe viele der Akten gelesen, es könne zu „Verwischungen“ kommen, sagt sein Verteidiger Thomas Arndt.  B. setzt  ruhig, fast monoton, Satz an Satz an Satz — immer wieder leitet Richter Theodor Horstkötter durch Stichworte und  Nachfragen durch die Chronologie des grausamen Wochenendes.

Es schien ein normaler Freitag im August zu sein. Sie seien zusammen aufgestanden, hätten Gras geraucht, erzählt B., der etwa seit seinem 15. Lebensjahr Drogen jenseits des Alkohols nimmt. Sie hätte frei gehabt, er sei mit dem Fahrrad zur Arbeit gefahren. So gegen 21.30 Uhr sei er zurück, begrüßt den Hund und seine Freundin, sie rauchen Gras, „viel, aber nicht mehr als sonst“, wie er sagt, immer mal wieder. Sie schauen Netflix, sie legt sich schlafen, schickt einer Freundin vorher noch eine Nachricht. Er nimmt LSD, habe ein gutes Gefühl, keine Angst. Er liegt wach neben ihr, sie atmet gleichmäßig. Auf einmal kommen „wieder Gewaltgedanken“. „Ich hatte im Kopf, das jetzt zu machen.“

Es sei nicht das erste Mal, dass ihm solche Gedanken gekommen sind, gesteht er. Er will ihr mit irgendetwas auf den Kopf schlagen. Die Buddha–Statue im Wohnzimmer sieht er, aber nebenan entdeckt er einen Hammer. Er schlägt zu, mehrfach, er sieht nicht hin. Sie habe noch geatmet, er habe Panik bekommen, „als ob ich ein Stück weit mitbekomme, was ich gemacht hatte.“ Er nimmt Kissen, legt sie über ihren Körper und sich darauf. Längere Zeit, sie atmet immer noch. Ob er daran gedacht hätte, Hilfe zu holen, will Richter Horstkötter wissen. Aber er bekommt keine Antwort. B erzählt weiter, er habe versucht sie zu erwürgen, „total panisch“ habe er dann ein Messer geholt und ihr in den Hals gestochen.

Es ist Sonnabendmorgen, B. weint, schreit, versucht sich abzureagieren, schaut Pornos, rasiert sich die Haare, nimmt mehr LSD, später Cannabis und Amphetamine. Er geht mit dem Hund runter, beantwortet den Tag über Nachrichten mit ihrem Handy — und auch welche mit seinem. Ja, er habe auch noch einmal Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt, bestätigt der dem Richter. Irgendwann packt er sie ein. Die Zeit ist vergangen, es ist Sonntag früh. Er fährt von Brandenburg nach Potsdam, treibt sich im Park nahe des Hauptbahnhofes herum. Er wirft sein und ihr Mobiltelefon weg.

Am Sonntag wird die Mutter der 26–Jährigen in Premnitz unruhig. Aus Premnitz kennt sich das junge Paar, sie ursprünglich aus Köln, er aus Rathenow. Er sagt, er hätte ihr mal Drogen verkauft, davon lebte er auch teilweise — der Umzug nach Brandenburg/Havel sollte auch so etwas wie ein Neuanfang für ihn sein. Die Mutter versucht gegen Mittag ihre Tochter zu erreichen. WhatsApp–Nachrichten gehen nicht mehr durch, sie versucht anzurufen. Ihr Handy ist aus, das gab es nie, B.s Handy klingelt zwar, aber keiner geht ran. Mit ihrem Mann fährt sie zur Brandenburger Wohnung, es ist nach 19 Uhr. Sie klingeln, erst unten, dann an der Wohnungstür. Sie hat einen Not–Schlüssel, schließt nach langem Zögern auf.

Ihnen schlägt eine Hitze entgegen und ein großes Chaos. Das Licht ist an, der Fernseher läuft. Beide gehen in die Küche, drei Herdplatten und der Ofen heizen, es steht etwas drauf. Der Stiefvater macht den Herd aus, sie suchen den Hund, versuchen die Situation zu verstehen. Irgendwann steht der Mann im Türrahmen der Küche, er sieht einen Berg in der Küche und einen Lichtschein. Eine Kerze steht nahe bei zwei Kissen, er räumt sie weg. Erst dann nimmt er ein fest verschnürtes Bündel wahr. Er schneidet den Stoff auf, räumt etwas heraus, irgendwann zieht er an einer Decke. Dann fallen zwei zusammengebundene Füße heraus. Er verliert die Erinnerung, sie ruft die Polizei.

Ein Polizist wird später eine Hand freilegen und am kalten Gelenkt den Puls suchen. Vergeblich. Die Polizisten nehmen auch einen schwarzen Fleck an der Wand wahr, wohl frische Farbe, um Blut zu verdecken. Im Laufe des Tages wird auch B.s Mobiltelefon den Weg zur Polizei finden — ein Tretbootfahrer hatte es in Potsdam gefunden. Die Polizei findet dort eine Sequenz mit sexuellem Inhalt.

B. währenddessen in Potsdam, liegt im Park, überlegt, wie es weitergeht. Er denkt an Selbstmord. Aber auch daran, noch einmal feiern zu gehen, unter Leute. Es geht auf den Abend zu, es zieht ihn nach Berlin. In Charlottenburg kauft er sich Kleidung, Ziel ist der KitKatClub, bekannt für wilde Partys und ungeplanten Sex mit Unbekannten. Am Türsteher kommt er zunächst nicht vorbei. Dann kann er eine Frau und drei Männer überzeugen, ihn mit reinzunehmen. Ein anderer Türsteher lässt ihn durch, später wird er wiedererkannt und rausgeschickt.

Auf der Straße lernt er einen Mann kennen, sie gehen in seine Wohnung. Erzählen, essen, sie küssen sich. B. hat immer noch nicht geschlafen. Zwischendrin schaut er im Internet, ob dort schon etwas steht, wird fündig.  Erst später wird er dem Berliner etwas von der Wahrheit erzählen. Der wiederum kommt auf die Idee, dass B. sich für die Fremdenlegion  melden könnte. Mit dem Bus vom Berliner Busbahnhof ZOB nach Marseille, er gibt ihm 100 Euro für ein Ticket. Aber B. braucht zu viel davon für ein Taxi auf. So steht er am ZOB, das Geld reicht nicht mehr. Er hat sein Tablet dabei, es gibt freies W–Lan, B. sieht die Nachrichten, die eingetroffen sind. Dann entschließt er sich, sich zu stellen.

Sechs Monate nach der Tat sagen auch die Eltern des Opfers vor Gericht aus. Es fällt ihnen schwer, etwas Schlechtes über den Täter zu sagen, sie hätten ihn sich gut als Schwiegersohn vorstellen können. Vom angeblichen Drogenkonsum der beiden haben sie nichts mitbekommen, ihre Tochter hatte es ihnen gegenüber verneint. Nachdem die Mutter ihre Aussage gemacht hat, versucht B., Worte zu finden, wie auch schon vorher. Die Mutter sagt deutlich: „Nein!“ Sie haben ihn in die Familie aufgenommen, ihm ihr Kind anvertraut. „Es gibt keine entschuldigenden Worte, ich möchte diese Worte von Dir nicht hören.“