Nach Fund von Leichenteilen
: Identifizierung der toten Person bei Wollin eingeleitet

Nach dem Fund von Leichenteilen am 5. Dezember 2019 auf der Autobahn BAB 2 hat die Kriminalpolizei Ermittlungen zur Identifizierung eingeleitet.
Von
Anja Linckus
Wollin
Jetzt in der App anhören

Nach dem Fund von Leichenteilen bei Wollin auf der B2 dauert die Identifizierung der Person an - Staatsanwaltschaft weist gerichtsmedizinische Untersuchung an. (Symbolbild)

Bernd Settnik/dpa

Hinweise auf eine vorsätzlich begangene Straftat liegen auch nach jetzigem Ermittlungsstand nicht vor. Zur Bestimmung des genauen Todeszeitpunkts und der genauen Todesumstände bezieht die Polizei auch Meldungen mehrerer Autofahrer ein, wonach diese am frühen Montagmorgen zwischen den Anschlussstellen Wollin und Ziesar über ein totes Tier oder einen anderen Gegenstand gefahren seien. Die Autobahnpolizei prüfte daraufhin den benannten Streckenabschnitt, fand jedoch weder Gegenstände noch eine leblose Person oder Körperteile.

Die Polizei sucht nach Zeugen, denen zwischen Sonntagabend, 1. Dezember, 18 Uhr und Donnerstagnachmittag, 5. Dezember, eine Person zwischen den Anschlussstellen Wollin und Ziesar aufgefallen ist. Insbesondere in der Nähe einer Versorgungsbrücke über die Autobahn am km 29,3 der BAB 2, nahe der Ortschaft Wollin. Hinweise nimmt die Polizei unter 03381/560—0 entgegen.

Da in der Nähe des Fundortes der Leichenteile am 3. Dezember gegen 18 Uhr das verlassene aber unverschlossene Fahrzeug einer im Folgenden als vermisst gemeldeten 59–jährigen Brandenburgerin aufgefunden wurde, liefen seitdem umfangreiche Suchmaßnahmen nach der Frau, mit der ihre Angehörigen letztmalig am Sonntagabend, 1. Dezember, telefonisch Kontakt hatten. Bei den Leichenteilen aufgefundene persönliche Gegenstände bieten Hinweise darauf, dass es sich bei der getöteten Person um die 59–jährige Vermisste handeln könnte. Eindeutige Klarheit wird jedoch erst eine gerichtsmedizinische Untersuchung geben.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat die gerichtsmedizinischen Untersuchungen der aufgefundenen Körperteile veranlasst. Für weitere Erkenntnisse und die Identifizierung der zu Tode gekommenen Person müssen nunmehr die gerichtsmedizinischen und weiteren Untersuchungen abgewartet werden.