Prozess wegen Mordversuchs in Brück: Korrekturen, lückenhafte Erinnerungen

Der Prozess wird vor dem Landgericht Potsdam verhandelt.
J. Stähle/dpaAllerdings hatte M. erhebliche Schwierigkeiten, seine Erinnerungen zu den Messerstichen zu schildern. Mehrfach sagte M., dass sich jeder im Leben irren könne. „Ich verzeihe ihm“, betonte er in Bezug auf den Angeklagten Islam S., die beide aus dem zu Russland gehörenden Tschetschenien stammen. Was den Vorsitzenden Richter Jörg Tiemann aber mehr zu interessieren schien, war der genaue Ablauf am Tattag. Immer wieder setzte er an, um zu erfahren, ob M. den Angeklagten bemerkt hatte und woran er sich erinnerte. Schließlich bat der Richter den Geschädigten zum Richtertisch und ließ ihn eine Skizze von der Küche zeichnen, in der sich die Tat ereignet hatte.
Islam S. hatte in der ersten Verhandlung durch seinen Verteidiger eingeräumt, mehrfach auf M. eingeschlagen zu haben. Zuvor sei ein Krug in seine Richtung geflogen, hätte ihn aber nicht getroffen. Während der Verhandlung machte S. Notizen und blickte auch mehrfach in seine offenen Handflächen, während sich seine Lippen bewegten.
M. sagte nun allerdings aus, den Angeklagten nicht bemerkt haben, als er in der Küche stand, um sich Wasser zu holen — sondern erst bei dem Angriff. Im Liegen habe er dann beim Blick über die Schulter den Angeklagten erkannt. Dass er mit ihm verabredet war, bestritt er — sonst hätte er versucht, nicht da zu sein. An jenem Tag, dem letzten des muslimischen Fastenmonats Ramadan, sei das Heim fast leer gewesen.
Auch mit den Beziehungen zwischen Angeklagtem und Opfer beschäftigte sich das Gericht — immer wieder fielen dabei neue Namen aus der tschetschenischen Community in Potsdam–Mittelmark. M. will der Mutter des Angeklagten 600 Euro geborgt und ab Januar 2019 vergeblich auf die Rückzahlung gewartet zu haben. Dies hatte er auf Internetplattformen wie Instagram publik gemacht. Die Hälfte will er der Mutter des Angeklagten erlassen haben, weitere 50 Euro dann bekommen haben. Ursprünglich sollte danach Ruhe sein.
Aber dann, im Mai 2019, wurde M. erstmals mit Strafanzeigen konfrontiert, die aus dem Februar 2019 stammten. Daraufhin beschimpfte er Mitglieder der Familie S. öffentlich. Islam S. dagegen hatte behauptet, diese Forderung sei ausgedacht; vielmehr sei M. immer wieder unterstützt worden, weil er oft in Spielcasinos war. Auf diese vermeintliche Forderung gründet sich der Habgier–Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Oft antwortete M. auch an den Fragen der Richter vorbei, widersprach oder korrigierte sich im Laufe der Zeit, wenn man ihn mit anderen Aussagen konfrontierte. So verneinte er, am Kauf einer Schreckschusspistole für den Angeklagten beteiligt zu sein. Später sagte er aus, ihn dafür 50 Euro gegeben zu haben. Auch über Beschimpfungen, die S. bei der Messerattacke im Juni 2019 geäußert haben soll, schien seine Erinnerung lückenhaft. „Wir haben Dich nur ausgenutzt“, sollte zunächst die einzige Bemerkung gewesen sein.
Bei der Polizei hatte er einige Monaten zuvor allerdings auch behauptet, dass „Du bist schwul“, und „Du hast kein Recht, auf dieser Erde zu leben“ gefallen sein sollen. Das bestätigte M. erst auf Nachfrage des Gerichts. Weitere beleidigende Sätze soll S. dem M. nur geschrieben haben. Erst bei einer weiteren Fragerunde erinnerte M. sich daran, dass S. diese Sätze auch bei der Tat von sich gegeben haben soll.
Mehr als fünf Stunden musste auch der anwesende Tschetschenisch–Dolmetscher auf seinen ersten Einsatzu warten. Er nahm neben zwei Russisch–Dolmetscherinnen am Prozess teil. Er sollte — nach Redaktionsschluss dieser Seite — noch Videos und Nachrichten aus dem Tschetschenischen übersetzen. Dies war bisher noch nicht passiert. Auch das gerichtsmedizinsiche Gutachten mit Fotos von den Verletzungen lag noch nicht vor — was S.s Verteidiger „misslich“ fand. Gegebenenfalls, so Richter Tiemann zu Beginn der Verhandlung, könne man den Geschädigten dazu noch einmal an einem anderen Tag befragten. Da schien noch nicht absehbar, wie langwierig die Befragung des Geschädigten werden könnte.