Straftat in Brück
: Landgericht Potsdam zieht auch versuchten Totschlag in Betracht

Das Landgericht Potsdam verhandelt die Tat von Islam S., der in Brück seinen Landsmann mit Messerstichen verletzt hat.
Von
Ingmar Höfgen
Potsdam/Brück
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Die zweite große Strafkammer des Landgerichts Potsdam verhandelt die Tat von Islam S., der in der Brücker Asylunterkunft auf seinen Landsmann. Nun muss das Gericht klären, ob es heimtückischer Mord war oder auch Totschlag in Betracht kommt.

dpa

Voraussetzung für die erfolgreiche Verständigung sei allerdings, erläuterte Richter Jörg Tiemann, dass S. sich umfassend geständig einlasse und Nachfragen zum Motiv erlaubt seien. Außerdem müsse der Antrag auf eine psychiatrische Begutachtung zurückgenommen werden, auch wenn sich das Gericht eine solche Prüfung weiterhin vorbehalte; mit einer Begutachtung des Angeklagten hätte sich wie berichtet der Prozess so in die Länge ziehen können, dass er vielleicht geplatzt und neu gestartet worden wäre.

Dass die Richter vielleicht noch nachfragen wollten — das überraschte S.s Anwalt C. Mark Höfler doch, obwohl es mehrere nichtöffentliche Runden und auch noch ein Telefonat mit dem Richter am Dienstag gegeben hatte, um die Eckpunkte einer Verständigung abzuklopfen. S. sagte anschließend allerdings nichts. Stattdessen las sein Anwalt einige vorbereitete Sätze vor. Schon zu Prozessbeginn im Februar hatte der Anwalt eine Art Geständnis von S. verlesen, das allerdings beim Tatgeschehen vieles offen gelassen hatte.

Jetzt räumte S. immerhin ein, dass es sich um ein Messer gehandelt haben könnte, mit dem er auf den Geschädigten F. geschlagen habe. Er habe es auch für möglich gehalten und sich damit abgefunden, dass F. getötet werden könnte. Er sei bei vollem Bewusstsein gewesen. Zum Motiv trug der Anwalt nur einen Satz vor: S. habe so gehandelt, weil F. nicht aufhörte, seine Familie  in den Sozialen Medien vor bis zu 40.000 Followern zu beleidigen und zu provozieren.  Ob dem Gericht der eine Satz zum Motiv letztlich ausreicht, bleibt abzuwarten — Nachfragen hatten die Richter am Mittwoch nicht. Am kommenden Montag sollen auch die Plädoyers folgen, am Mittwoch dann das Urteil.

Auch sonst schien es für den Angeklagten gut zu laufen. Am Mittwoch war seine kleine Tochter im Saal. In den Arm nehmen durfte er sie aber nicht. Er habe eher Corona– als andere Bedenken, sagte Richter Tiemann. Resoluter war ein Justizwachtmeister. Wenn S. Corona mit in die JVA bringe, „dann haben wir ein Riesenproblem“.