Trockenheit: Beweidung ökologischer Vorrangflächen im Havelland möglich

Die Beweidung ökologischer Vorrangflächen ist im Havelland nun auf Antrag möglich.
Silvia PassowDie Wetterbedingungen der vergangenen Monate — vor allem der geringe Niederschlag — drohen im Landkreis Havelland eine Futtermittelknappheit auszulösen. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg gibt daher die ökologischen Vorrangflächen sowie Puffer– und Feldrandstreifen zur Beweidung frei. Die Antragstellung ist seit dem 1. Juli möglich und gilt bis zum Ende dieses Jahres.
Wer im Landkreis Havelland den Aufwuchs zur Tierfütterung nutzen möchte, kann einen formlosen Antrag an das Amt für Landwirtschaft, Veterinär– und Lebensmittelüberwachung stellen. Die Nutzung der Flächen ist grundsätzlich tierhaltenden Betrieben vorbehalten, Betriebsinhaber ohne Tiere können jedoch durch einen Futterabnahmevertrag mit einem Tierbetrieb die Flächen zur Verfügung stellen. Des Weiteren besteht die Pflicht des Flächeneigentümers zum Nachweis, dass im Betrieb momentan nicht genügend Futter vorhanden ist beziehungsweise in nächster Zeit vorhanden sein wird.
Ab dem 1. August ist auch wie gehabt eine Beweidung der ökologischen Vorrangflächen durch Schafe oder Ziegen ohne einen gesonderten Antrag möglich. Mehr Informationen sowie Einzelheiten zur der Maßnahme sind auf der Internetseite des Landkreises Havelland auf www.havelland.de unter dem Stichwort „Agrarförderung“ zu finden.