Turnhallenbrand
: Nauen: 9 Jahre und 1 Monat Haftstrafe für Maik Schneider

Der frühere Nauener NPD-Politiker Maik Schneider ist vom Landgericht Potsdam wegen Brandstiftung, Sachbeschädigung und versuchter Nötigung zu insgesamt 9 Jahren und einem Monat Haft verurteilt worden.
Von
Ingmar Höfgen
Potsdam/Nauen
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2015 brannte die Turnhalle in Nauen ab. Am Mittwoch wurde am Potsdamer Landgericht das Urteil gegen Maik Schneider gesprochen.

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Mit ihrem Urteil lagen die drei Berufsrichter und zwei Schöffen etwas über den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die insgesamt acht Jahre und sechs Monate Haft gefordert hatte. Ein Anwalt Schneiders hatte auf Freispruch plädiert. Rechtskräftig ist das Urteil nicht, unmittelbar nach dem Ende der Verhandlung legte der Anwalt Revision ein. Damit wird das Urteil, wenn es in einigen Wochen schriftlich vorliegt, erneut vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe überprüft.

Es ist nicht die erste Verurteilung Schneiders wegen des Turnhallenbrandes und der anderen Taten. Im Februar 2017 war er von anderen Richtern des Landgerichts zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Weil ein Schöffe jedoch in der damaligen Verhandlung bekundet hatte, dass er Schneiders Aussage nicht für glaubhaft hält, hob der Bundesgerichtshof das Urteil letztlich auf. Das Landgericht hatte den Schöffen nicht als befangen gesehen und den ersten Prozess bis Februar zu Ende geführt. Schneider war im Januar 2019 aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil es in dem langen Prozess zu vermeidbaren Verzögerungen gekommen war. Am Mittwoch erging, trotz der hohen Strafe, kein Haftbefehl gegen den 32-Jährigen.

Vor rund 20 Zuhörern, die Hälfte waren Journalisten, begründete der Vorsitzende Richter Klaus Feldmann eine halbe Stunde lang den Schuldspruch. Ganz so lange wollte Schneider, der in der Neuauflage geschwiegen hatte, aber nicht zuhören. Als der Richter nach fünf Minuten vorlas, dass das Bundesverfassungsgericht der NPD Parallelen zum historischen Nationalsozialismus attestiert hatte, packte Schneider seine Wasserflasche in den Rucksack, stand auf und wollte gehen. Der Richter forderte ihn auf, zu bleiben bis die Begründung zu Ende ist – Schneider setzte sich wieder hin. Feldmann fuhr fort: Die NPD missachte die Menschenwürde und habe eine menschenverachtende, rassistische Positionierung. Schneider teile diese Ziele, sagte der Richter weiter.

Feldmann ging auch auf die Umstände ein, die den fast einjährigen Prozess mit 37 Verhandlungstagen begleitet hatten. So hätten Zeugen ihr Aussageverhalten geändert. Dies sei nur dadurch erklärbar, dass die rechtsextreme Szene in Nauen es geschafft habe, ein Klima der Angst und Unsicherheit zu schaffen. Es passiere selten, dass Zeuginnen in Tränen ausbrechen, außer es gehe um persönliche Gewalterfahrungen. Im Schneider-Prozess aber hätten mehrfach Zeugen erklärt, Angst zu haben. Das Gericht ging davon aus, dass mehrere Aussagen von Zeugen falsch waren. Ob es deshalb Anzeige erstattet, sagte es nicht. In dem Justizzentrum in der Jägerstraße hatte es in den vergangenen Wochen wieder vermehrt Einlasskontrollen gegeben.

Zwei Strafen verhängten die Richter. Für das Inbrandsetzen der Turnhalle, bei der ein Schaden von 3,5 Millionen Euro entstanden war, und das Demolieren eines polnischen Autos mit einem Baseballschläger gab es insgesamt 7 Jahre und neun Monate. Wegen der Störung der Stadtverordnetenversammlung und einer vorher abgeurteilten Tat – Schneider hatte am Bahnhof Jüterbog drei Hakenkreuze gesprüht – muss er weitere 16 Monate ins Gefängnis. Angerechnet wird die Untersuchungshaft von zwei Jahren und neun Monaten, sofern das Urteil letztlich Bestand hat.