Umweltsünden in Ketzin: Amtsgericht Potsdam verurteilt Karl-Heinz L. für illegale Entsorgung

Das Amtsgericht Potsdam verurteilte Karl-Heinz L. als ehemaligen Geschäftsführer einer Ketziner Firma zu 13.500 Euro Geldstrafe für illegale Müllentsorgung.
René WernitzDieses knappe Geständnis reichte Richterin Bettina Thierfeldt und den beiden Schöffen, um die Strafe festzulegen. 300 Tagessätze zu je 45 Euro soll der Rentner bezahlen, so, wie es auch die Staatsanwaltschaft beantragt hatte. L.s Verteidiger hatte eine Freiheitsstrafe auf Bewährung beantragt. Darauf wollten sich die Richter aber nicht einlassen. Dies „wäre viel weniger spürbar“, sagte Thierfeldt, weil sie davon ausging, dass L. in Zukunft straffrei und eine Bewährungsstrafe damit ohne Effekt bleibt. Statt dessen soll L. zahlen - 300 Tagessätze entsprechen dabei zehn Monaten Gefängnis. Dabei wurden die lange Verfahrensdauer von vier Jahren und sein Geständnis mildernd berücksichtigt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, die Berufung ist möglich.
Angesichts der knappen Einlassung von L. blieb im Dunkeln, was die Motive des Angeklagten für die jahrelange Umweltverschmutzung gewesen sein könnten. In der Verhandlung war er dazu nicht befragt worden. „Sie wollten der Firma Ersparnisse zukommen lassen“, unterstellte die Richterin in der Urteilsbegründung. Und die so getätigten Umsätze haben es in sich. Etwa 250.000 Euro soll das Unternehmen durch die Einleitung von Wasser und Klärschlamm in den Boden eingespart haben, weitere 100.000 Euro gab es für die Reinigung der gummierten Rippenplatten. Seit 2009 lief der illegale Geschäftsteil des Unternehmens. Erst als das Umweltamt im Jahr 2015 vorstellig wurde, flog die Sache unfreiwillig auf. Danach wurden 200 Tonnen Boden ausgetauscht, heute sei die Kontaminierung beseitigt, sagte der Staatsanwalt.
Jenen wirtschaftlichen Vorteil von rund 350.000 Euro würde die Staatsanwaltschaft allerdings noch gern vom weiterhin bestehenden Ketziner Unternehmen einziehen. Da L. das Unternehmen 2014 verkaufte, sollen nunmehr die Käufer dafür haften. Der derzeitige Geschäftsführer war am Mittwoch im Gericht, gab sich aber ahnungslos. „Ich weiß nicht, was Sie von mir wollen“, sagte er, zweifelte die errechneten Kosten an und meinte, dass die Firma das nicht zahlen könne.
Quasi als Bonus bekam er einige Tipps, wie in diesem Fall die Summe reduziert werden könnte. „Das müssen Sie uns darlegen, dass die Firma eventuell in die Insolvenz kommt“, sagte Richterin Thierfeldt, während der Staatsanwalt betonte, dass die Firma natürlich nicht pleite gemacht werde – dazu aber Informationen benötigt werden. Er nahm auch mit Interesse zur Kenntnis, dass beim Verkauf des Unternehmens ein Nachlass von einer halben Million Euro für die Sanierung vereinbart worden sein soll.
Über die Einziehung der 350.000 Euro soll nun später separat entschieden werden, damit sich das Strafverfahren gegen L. nicht noch weiter in die Länge zieht. Schon einmal war das Gerichtzusammengekommen, ohne wirklich verhandeln zu können. Ende September 2019 musste das Verfahren ausgesetzt werden, weil die entsprechende GmbH als mögliche Einziehungsbeteiligte noch nicht förmlich in das Verfahren eingebunden war, teilte das Amtsgericht mit. Auch eine zweite Angeklagte, die damalige Prokuristin, war im September nicht vor Gericht erschienen. Gegen sie wurde danach ein Strafbefehl erlassen, der nach Gerichtsangaben auch rechtskräftig wurde. Sie muss eine Geldstrafe von 230 Tagessätzen zu je 50 Euro zahlen. Richterin Thierfeldt hatte die frühere Prokuristin am Mittwoch als „treibende Kraft“ bezeichnet.