Urteil am Landgericht Potsdam: 14 Jahre Haft für Marco F. für den versuchten Mord an seiner Partnerin

Wegen versuchten Mordes an seiner langjährigen Freundin wurde Marco F. am Montag zu 14 Jahren Haft verurteilt.
ArchivDamit blieb das Gericht unter der Forderung des Staatsanwaltes und der Nebenklägerin, die beide eine lebenslange Haft für den 37–Jährigen gefordert hatten. Beide können gegen das Urteil in Revision gehen — für den Angeklagten schloss sein Strafverteidiger diesen Weg kurz nach der Verhandlung aus.
In der mehr als zweistündigen Urteilsbegründung im vollbesetzten Saal 8 an der Potsdamer Jägerallee verwendete der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter viel Zeit darauf, die Persönlichkeit von Marco F. zu beleuchten — einige Aspekte gaben letztlich den Ausschlag dafür, dass die Kammer von einer lebenslangen Haftstrafe absah. Diese maximale Strafe sehe das Gesetz zunächst für den vollendeten Mord vor. Werde die Tat nicht vollendet, müssen besondere Umstände vorliegen, die eine lebenslange Haft rechtfertigen.
So erläuterte der Richter, jene Umstände, die die Strafe mildern: Der nicht vorbestrafte F. habe die Tat gestanden, soweit er sich erinnerte, er sei sozial angepasst gewesen, Gewalttaten seien ihm persönlichkeitsfremd. In seinem Schlusswort habe er die Tat bereut. Das seien strafmildernde Umstände, die das Gericht berücksichtigen müsse. Auch sei die Tat nicht „an langer Hand“ geplant gewesen — ein Aspekt, den Staatsanwaltschaft und Nebenklage in ihren Plädoyers anders gesehen hatten.
Der Richter verwies auch darauf, dass der Bundesgerichtshof (BGH) auf eine schwere gesundheitliche Beeinträchtigung beim Opfer abstellt, wenn es um die Frage der lebenslangen Haft beim Mordversuch geht. Er sage das mit dem gebotenen Respekt gegenüber der Geschädigten, betonte Horstkötter — die wohl bleibenden Schäden, der nicht mehr gelingende Pinzettengriff, die zahlreichen Narben sind nicht so schwerwiegend wie der Verlust eines Auges, Ohres oder Armes. Die Geschädigte, die als Nebenklägerin während der Urteilsverkündung ihrem langjährigen Partner direkt gegenübersaß und mehrmals in Tränen ausbrach, sei „glücklicherweise eine mutige Frau“, die weiter im Leben und auch wieder in ihrem Beruf als Lehrerin stehen werde, ist Horstkötter überzeugt.
So wie die mildernden Umstände erwähnte der Richter auch diejenigen, die eine hohe Strafe gerechtfertigt erscheinen lassen. Die brutale und rücksichtslose Tat, bei der F. drei Mal ein neues Tatwerkzeug geholt habe und letztlich mehr als 50 Stiche und Schnitte setzte, dass er weder auf das Flehen der Frau noch auf das Eingreifen seiner neunjährigen Tochter reagiert hatte — diese Schilderungen hatten während der zehn Verhandlungstage immer wieder für Betroffenheit gesorgt.
Am Ende richtete Horstkötter noch einige Worte an die dem Tod mit viel Glück entkommene Frau. „Wir können ihnen nur unseren Respekt zollen, dass Sie so mutig den Prozess begleitet haben“, so der Richter, der ihre objektiven und wahrhaftigen Aussagen hervorhob. Er hoffe auf eine deutliche Besserung der physischen und psychischen Folgen, dass sie sich wieder um die beiden Kinder kümmern kann — und dass sie irgendwann Frieden mit der Sache machen könne.
Und für Marco F., der große Schuld auf sich geladen habe, hoffe er, dass es weiter Menschen gibt, die hinter ihm stehen.