Zwölf Jahre Haft für Mord unter Drogen
: Urteilsspruch gegen Maximilian B. vor dem Landgericht Potsdam

Für zwölf Jahre soll der Brandenburger Maximilian B. wegen Mordes an seiner schlafenden Freundin im August 2019 in Haft. Dieses Urteil verkündete die 1. große Strafkammer des Landgerichts Potsdam am Montagabend.
Von
Ingmar Höfgen
Potsdam/Brandenburg
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Für zwölf Jahre soll Maximilian B. wegen des Mordes an seiner Freundin ind Gefängnis. Verminderte Schuldfähigkeit wegen Drogenkonsums ist das Motiv des gering ausfallenden Urteils.

Höfgen

Dass der 24–Jährige B. nicht lebenslänglich hinter Gitter muss, hat er letztlich seinem Drogenkonsum zu verdanken. Denn nach Feststellungen des Gerichts setzte der seit rund zehn Jahren andauernde Drogenge– und -missbrauch an jenem Abend  auch B.s Hemmungsvermögen herab. Damit war er nach Ansicht der Richter nur vermindert schuldfähig, als er sich entschied, seine Freundin umzubringen. Damit konnten die Richter statt der lebenslangen Freiheitsstrafe aus eine Haftzeit zwischen drei und 15 Jahren wählen — nur bei einer besonders schweren Schuld wäre lebenslang wieder denkbar gewesen. Die beiden Nebenkläger–Anwälte hatten sich für eine lebenslage Strafe ausgesprochen. „Sie hat dem Angeklagten alles gegeben, er hat ihr alles genommen. Das verdient keine Strafmilderung“, sagte einer von ihnen.

Das Gericht sah es letztlich anders. „Sie waren eigentlich der Glückspilz“, sagte der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter im Laufe der 70–minütigen Urteilsbegründung in Richtung des „schonungslos“ geständigen Angeklagten. Die Getötete habe ihn an die Hand genommen und versucht, ihm auch eine Perspektive aufzuzeigen, sie habe von  einer gemeinsamen Familie geträumt. Er habe „der Familie größtes Leid zugefügt“, sagte der Richter, und: „Sie haben sich selbst auch das Wertvollste genommen.“ Die Getötete habe auch B.s bizarre sexuelle Seite akzeptiert.

In jener Augustnacht schlug B. mindestens fünf Mal beidhändig mit dem Hammer auf den Kopf seiner schlafenden Freundin. Später, wohl als er ihr Atmen nicht ertrug, suchte er ein Messer und stach es ihr in den Hals. Den folgenden Tag verbrachte er in der Wohnung mit dem Leichnam. Er wickelte sie in mehrere Schichten aus Stoff ein und zündete Teelichte an, als er die Wohnung in Richtung Potsdam un Berlin verließ. Er hatte sich gewünscht, dass ein Feuer ausbricht und niemand seine Freundin mit dem zerstörten Gesicht sehen muss, sondern es dann zu Asche zerfällt. Zwei Tage später stellte er sich in Berlin der Polizei.

Am Abend vor der Tat hatte B. wie üblich, gemeinsam mit seiner Freundin Cannabis sowie — allein — Amphetamine konsumiert. Eigentlich wollten beide an jenem Wochenende, als der Mord geschah, auch mit Blick auf ein späteres Kind aufhören, Drogen zu nehmen. Wenige Stunden vor der Tat hatten beide bei einem Spaziergang aber Meinungsverschiedenheiten darüber, ob man das noch einmal verschieben könnte — nach B.s Aussage war das der Wunsch seiner Freundin. Nach Ansicht der Richter war B. auch deshalb enttäuscht, weil er allein zu schwach war, sich von den Drogen zu lösen.

Das Motiv für die grausame Tat in der Brandenburger Tismarstraße zu finden — damit taten sich alle am Prozess Beteiligten schwer. „Die tragischen Ereignisse haben sich nicht angekündigt, es gab kein Anzeichen für das bestehende Verbrechen“, sagte Staatsanwalt Knut Kreschel. Das Gericht fand es letztlich auf einer „anderen Ebene“, wie Horstkötter formulierte. Es sei der Horror des LSD–Trips gewesen, den B. sich in dieser Nacht ausgesetzt hatte. Die bewusstseinsverändernde Droge habe immer wieder Gewaltfantasien ausgelöst, auch gegen das spätere Opfer. Einmal hatte B. ein Stein zu einem Dealer mitgenommen, um ihm vielleicht die Ware auch so abzunehmen. Bis zum August 2019 habe er aber immer einen gewaltfreien Ausweg gefunden — und sei es dadurch, dass er sich isoliert.

Der letzte Verhandlungstag stand auch im Zeichen der aktuellen Corona–Pandemie. Weil die   Richterbank zu kurz ist, um bei drei Berufsrichtern und zwei Schöffen den angeratenen Mindestabstand einzuhalten, nahm eine Richterin auf einem Extra–Stuhl daneben Platz. In den  Tag wurden dann alle Anhörungen gepackt, die noch unbedingt nötig waren. So sagte neben B.s Mutter auch ein Ermittlungsbeamter aus, dem der Angeklagte kurz nach seiner Festnahme viel erzählt hatte. „Er möchte selbst verstehen, was er gemacht hat“, war der Eindruck des Beamten, B. „wollte alles loswerden“. Einen Anwalt wollte B. damals nicht.

Auch ein Rechtsmediziner und ein Neurologe hatten vor den Plädoyers ihre Einschätzungen abgegeben. Professor Knut Albrecht konnte nicht alle Fragen des Gerichts zur eigenen Zufriedenheit beantworten — es sei kein Rechtsmediziner zum Tatort gerufen worden, monierte er, der in mehrere Laken, Teppiche und andere Stoffe verpackte Leichnam sei von dem Bestattungsunternehmen gebracht worden. Außerdem wurden in dem durch Teelichte und einen offenen Ofen aufgeheizten Raum keine Temperaturen gemessen. Die von fast allen empfundene große Hitze in der Wohnung dürfte den Verwesungsprozess erheblich beschleunigt haben. Den Angeklagten hatte Albrecht kurz nach der Festnahme ebenfalls untersucht. Hier hatte er eine schnelle Blut– und Urinprobe angeregt, die aber erst einen Tag später abgenommen wurde. LSD allerdings baue sich innerhalb von ein bis zwei Tagen ab, so Albrecht weiter.

Richter Horstkötter sah die Tat auch als Beleg dafür, wie kontraproduktiv es sein dürfte, Drogen freizugeben. Er verwies darauf, dass nicht abgeschätzt oder im Blick behalten werde, welche zerstörerische Kraft die Drogen hätten.  B. selbst hatte mit 15 angefangen, Cannabis zu rauchen und im Laufe der Jahre auch mit zahlreichhen anderen Drogen experimentiert. Therapien hielten nie lange vor — B. fand anschließend immer wieder Weg und Begründung für den nächsten Joint. Teilweise lebte er auch vom Weiterverkauf. Eine Wohngemeinschaft in Premnitz, in der er früher lebte, bezeichnete er als Umschlagplatz.

Horstkötter war bezüglich einer möglichen Drogen–Liberalisierung — unter anderem in Kanada kann man Marihuana legal kaufen — nicht allein mit seiner Skepsis. Auch Staatsanwalt Kreschel sah den Fall als einen gegen die teilweise geforderte Legalisierung von Cannabis. Man sehe, welche dramatischen Folgen eintreten können. Auch weiche Drogen müssten verboten bleiben, forderte Kreschel.

Maximilian B. nahmen die Richter ab, dass er sich trotz der Rückfälle der vergangenen Jahre letztlich erfolgreich einem Entzug stellen kann. Anderenfalls wäre ihm der Weg in die Entziehungsanstalt auch verwehrt gewesen. Am Montag hatte B. etwas überraschend ausgesagt, dass es ihm in den vergangenen acht Monaten der Zwangsabstinenz möglich gewesen wäre, an Drogen zu kommen. Er habe aber nichts genommen, das hätten Test auch bestätigt. Beim Hören elektronischer Musik denke er zwar daran, aber dann denke er ebenfalls daran, was passiert war.

Aktuell ist B. in einer Brandenburger Klinik untergebracht. Dort soll er auch bleiben, bis das Urteil rechtskräftig ist.