Angriff in Eberswalde
: Mann schlägt Polizisten und beschmiert ihn mit Exkrementen

In Eberswalde kam es zu einem Angriff auf einen Polizisten. Ein scheinbar psychisch gestörter Mann griff den Beamten an und wurde in eine psychiatrische Einrichtung gebracht.
Von
Markus Pettelkau
Eberswalde
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Polizei Symbolbild

Angriff in Eberswalde: Ein Polizist wurde bei einem Einsatz leicht verletzt. Der Tatverdächtige kam später in eine psychiatrische Einrichtung. (Symbolbild)

Soeren Stache/dpa
  • In Eberswalde griff ein Mann einen Polizisten an – der Beamte wurde leicht verletzt.
  • Passanten meldeten zuvor lautes Herumbrüllen in der Friedrich-Ebert-Straße.
  • Der 30-Jährige schlug dem Beamten ins Gesicht und beschmierte ihn mit Exkrementen.
  • Kollegen überwältigten den Täter, ein Notarzt veranlasste die Einweisung in die Psychiatrie.
  • Der Polizist arbeitete am Folgetag weiter; nun ermittelt die Justiz wegen tätlichen Angriffs.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Angriffe auf Feuerwehrleute, Sanitäter oder Polizisten sind keine Seltenheit. Im Jahr 2024 gab es beispielsweise 46 000 Angriffe auf Polizisten in Deutschland. Auch in Eberswalde berichtete dieses Nachrichtenportal mehrfach von Übergriffen auf Rettungskräfte und Beamte. Am Montag (8.6.) kam es erneut zu einem Vorfall in der Barnimer Kreisstadt.

Am Vormittag war nach Polizeiangaben ein Revierpolizist auf Streife im Stadtgebiet unterwegs, als Passanten ihn ansprachen. Sie gaben an, dass in der Friedrich-Ebert-Straße ein Mann umherbrüllen würde und sich nicht beruhigen ließe.

„Als sich der Polizeibeamte desjenigen annehmen wollte, schlug dieser unvermittelt zu und verletzte sein Gegenüber im Gesicht. Zudem beschmierte der 30-jährige Deutsche den Polizisten mit Exkrementen“, heißt es vonseiten der Polizei.

Angriff in Eberswalde: Mann an die Psychiatrie überwiesen

Kollegen des Angegriffenen eilten zu Hilfe, konnten den Täter zu Boden bringen und in Handfesseln legen. Ein Notarzt ordnete später dessen Verbringung in eine psychiatrische Einrichtung an. Der Revierpolizist erlitt leichte Verletzungen, hat seine Arbeit aber am Folgetag wieder aufgenommen. Nun ist die Justiz am Zuge.

Sollte der Angreifer schuldfähig sein, droht ihm großes Ungemach. Auf einen tätlichen Angriff auf Polizeibeamte steht in Deutschland eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Eine Geldstrafe ist in der Regel ausgeschlossen. Schon das bloße Schubsen, Anspucken oder Werfen von Gegenständen reicht aus, auch wenn der Beamte nicht verletzt wird. Kommt es zu tatsächlichen Verletzungen, können die Strafen deutlich höher ausfallen und in die Tatbestände der gefährlichen Körperverletzung oder des Landfriedensbruchs einfließen.