Im September 2020 wurde im Land Brandenburg erstmals die Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt, am 25. Juli 2021 wurde der erste Fall von ASP im Barnim entdeckt. Mit einer toten Bache und drei erlegten, infizierten Frischlingen fing die Afrikanische Schweinepest am 25. Juli 2021 im Barnim an. Die Tiere wurden südlich des Parsteinseer Ortsteiles Lüdersdorf entdeckt. Daraufhin wurden sogenannte ASP-Schutzzäune errichtet.
Über 100 Kilometer Zaun wurden im Landkreis gezogen, landesweit waren es sogar mehr als 1.400 Kilometer. Die Maßnahmen haben sich als Erfolg herausgestellt. Der Landkreis Barnim steht unverändert seit Februar 2022 bei 63 positiven Fällen. Zwei Millionen Euro hat die Maßnahme allein im Barnim gekostet. Die Maßnahmen waren gesetzlich vorgeschrieben. Dafür erhielt der Kreis das Geld zu 100 Prozent vom Land zurück, das wiederum auf Erstattung vonseiten der EU und der anderen Bundesländer zählen konnte.
Letzter Fall mehr als ein Jahr her
Aktuell ist es zwar ruhig geworden um die Seuche, der Landkreis bleibt aber vorsichtig. Aktuell findet sich im Land Brandenburg ein akutes ASP-Geschehen bei Wildschweinen im Landkreis Spree-Neiße, neu auch in der kreisfreien Stadt Cottbus sowie im Landkreis Uckermark – also in direkter Nachbarschaft. „Einer der positiven Funde im Landkreis Uckermark liegt im Schutzkorridor nur rund drei Kilometer von unserer nördlichen Landkreisgrenze entfernt“, berichtet Landrat Daniel Kurth auf Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Kreistag.
Man arbeite aber bereits an der Wiederherstellung des Normal-Zustandes. Das Land Brandenburg hat eine Verwaltungsvorschrift zu den Voraussetzungen und zum Vorgehen bei der Aufhebung von Restriktionszonen, die infolge von ASP-Fällen bei Wildschweinen festgelegt wurden, im März 2022 erlassen, erklärt Kurth. „Unser Landkreis plant in Zusammenarbeit mit Märkisch-Oderland die Aufhebung des Kerngebietes ab dem 1. April 2023, unter Einhaltung der im Erlass genannten Voraussetzungen zu beantragen.“
Zäune sollen wiederverwendet werden
Derzeit gibt es noch keine Festlegungen zum Rückbau der Schutzzäune. Diese können erst nach Aufhebung der Sperrzonen entfernt werden. „Zuerst werden die mobilen Zäune, dann die Segmentzäune (Ost-West-Linien) und danach die Nord-Süd-Linien abgebaut. Die Biosphärenreservatsverwaltung wurde gebeten, eine Liste der Zaunlinien zu erarbeiten, die ihres Erachtens aus naturschutzfachlicher Sicht prioritär abzubauen wären“, so Kurth.
Der Abbau wird in etwa so viel kosten, wie der Aufbau. „Über den Aufwand, die genaue Höhe der Kosten und den Zeitraum können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden“, heißt es weiter. Die Zäune sollen wiederverwendet werden. Die Zäune, die ohne Schäden abgebaut werden können, werden durch den Landkreis eingelagert. Beschädigte oder nicht wiederverwendbare Zäune werden entsorgt.
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