Böller und Raketen aus Polen
: Illegales Feuerwerk für Silvester auf der Autobahn A11 bei Finowfurt beschlagnahmt

Bundespolizisten stellten auf der Autobahn A11 bei Finowfurt knapp 36 Kilogramm nicht gekennzeichneter Pyrotechnik sicher. Die Böller und Raketen aus Polen hatten einen Wert im mittleren vierstelligen Bereich.
Von
Markus Pettelkau
Finowfurt
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Beschlagnahmte Feuerwerkskörper: Knapp 36 Kilogramm illegale Pyrotechnik wollten zwei Niederländer über die A11 schmuggeln. Bei Finowfurt wurden sie erwischt.

Hauptzollamt Frankfurt (Oder) (Symbolfoto)

Das Jahresende rückt näher und 2022 wird es kein Feuerwerksverbot zu Silvester geben. Beim Kauf von Feuerwerk gibt es aber strenge Regeln. In Deutschland verkauftes Feuerwerk muss strenge Prüfungen bestehen, um wirklich in den Handel zu gelangen.

Laut Gesetz müssen in Deutschland alle im Handel erhältlichen pyrotechnischen Artikel getestet und mit einem Zulassungszeichen (CE–Zeichen) versehen sein. Bei Waren aus dem Ausland fehlen diese Zulassungen jedoch häufig. So war es auch bei der beschlagnahmten Pyrotechnik am Montag auf der A11.

Eine Streife der Bundespolizei kontrollierte gegen 15 Uhr ein Auto mit niederländischer Zulassung auf der A11 bei Finowfurt.

Insassen waren zwei 35– und 25–jährige Niederländer. Bei der Überprüfung der Ladefläche stellten die Beamten verbotene Raketen, Knall– und Feuerwerkskörper fest. Der 35–jährige Fahrer gab an, die Feuerwerkskörper in Polen für 3.500 Euro erworben zu haben. Die Pyrotechnik hatte nicht die erforderlichen Prüfzeichen. Gegen den 35–Jährigen leitete die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein.

Harte Strafen drohen

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor dem Kauf von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik, welche auf Märkten und in Geschäften im Ausland angeboten wird. Die Einfuhr und der Besitz werden strafrechtlich verfolgt.

Tests des Bundesamtes für Materialforschung (BAM) haben die Gefährlichkeit der nicht zugelassenen Pyrotechnik nachgewiesen. Leider komme es aber immer wieder zu Unfällen und Verletzungen von Personen, die mit diesen illegalen Böllern hantieren.

Wer solche Feuerwerkskörper trotzdem nach Deutschland einführt, verstößt gegen die Vorschriften des Sprengstoff– und/oder des Zollrechts. Dies kann zu einer Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen. Der Strafverfolgung schließt sich die kostenpflichtige Entsorgung beschlagnahmter Feuerwerkskörper an.