Diebstahl in Eberswalde
: Polizei sucht mit Foto nach Ladendieb

Mit Fotos sucht die Polizei nach einem Ladendieb in Eberswalde. Dieser hatte Parfum im dreistelligen Wert mitgehen lassen.
Von
Markus Pettelkau
Eberswalde
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Symbolbild Polizei: ARCHIV - 25.08.2023, Hessen, Offenbach/M.: Der Schriftzug «Polizei» ist auf einem Streifenwagen zu lesen. (zu dpa: «Diebe stehlen Grabschmuck von Friedhof: 50.000 Euro Schaden») Foto: Boris Roessler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

In Eberswalde sucht die Polizei mit einem Foto nach einem Ladendieb. (Symbolbild)

Boris Roessler/dpa
  • Polizei in Eberswalde sucht mit Überwachungsfotos nach Ladendieb.
  • Täter stahl Parfüm im Wert von rund 400 Euro aus Drogeriemarkt.
  • Bevölkerung wird um Hinweise zur Identität/Standort des Täters gebeten.
  • Ladendiebstahl verursacht jährlich Milliardenverluste im Einzelhandel.
  • Strafe: bis zu 5 Jahre Haft oder Geldstrafe laut § 242 StGB.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ladendiebstahl verursacht im deutschen Einzelhandel jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe. Im Jahr 2024 wurden Waren im Wert von fast drei Milliarden Euro durch Ladendiebstahl entwendet, was einen traurigen Rekord darstellt. Diese Verluste betreffen vor allem die Einzelhändler - aber auch die Kunden durch höhere Preise und den Staat durch entgangene Steuereinnahmen.

In Eberswalde sucht die Polizei jetzt mit Fotos einer Überwachungskamera nach Ladendieben und hofft auf die Mithilfe der Bevölkerung. Die Kriminalpolizei der Polizeiinspektion Barnim ermittelt seit dem 07. Oktober 2024 in einem Fall des Ladendiebstahls, der sich in einem Drogeriemarkt am Markt zugetragen hatte.

Nach Diebstahl in Eberswalde droht Freiheitsstrafe

Ein bisher unbekannt Gebliebener hatte Parfüm im Wert von knapp 400 Euro aus der Auslage genommen und das Geschäft ohne zu bezahlen verlassen. Bisher ist es nicht gelungen, die Identität des Mannes zu klären.

Ladendieb: Die Polizei in Eberswalde sucht diesen Mann. Wer kennt ihn?

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Polizei Brandenburg/ Roland Kamenz

„Wenn Sie Angaben zur Identität des Täters oder dessen Aufenthaltsort machen können, wenden Sie sich gerne unter der Telefonnummer 03331/361-0 an die örtlich zuständige Polizeidienststelle oder informieren Sie die Polizei online via polbb.eu/hinweis“, schreibt Polizei-Pressesprecher Roland Kamenz.

Ladendiebstahl wird in Deutschland nach § 242 StGB (Strafgesetzbuch) als Diebstahl geahndet und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Die konkrete Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Wert der entwendeten Ware, ob es sich um einen Erst- oder Wiederholungstäter handelt und ob besondere Umstände vorliegen.