Entsorgung
: Müllgebühren im Barnim steigen

Für alle Barnimer steigen zum 1. Januar die Müllgebühren. Ab 2022 greift zudem ein neues Abrechnungsmodell.
Von
Andrea Linne
Eberswalde
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Fuhre um Fuhre: Alles, was barnimweit bei den Entsorgungsfahrten der Barnimer Dienstleistungs GmbH eingesammelt wird, landet zunächst in der Sammelstelle in Bernau. Von dort aus geht es zur Deponie nach Schöneiche.

MOZ/Thomas Burckhardt

Seit 1 Januar gilt eine neue Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis samt Gebührensatzung. Grundlage ist eine neue Kalkulation, die seit 2013 erstmals wieder zu einer Änderung der Müllgebühren führt. Die ansatzfähigen Kosten beziffert der Kreis auf 14,4 Millionen Euro im Jahr. Über Gebühren sind diese Kosten hereinzuholen.

Daher steigen für Wohngrundstücke anstatt bisher 2,85 Euro je Einwohner und Monat die Pauschalgebühren auf 3,80 Euro, für Erholungs– und Gewerbegrundstücke wachsen diese pauschal von 3,15 auf 3,55 Euro, bei 60–Liter–Behältern von 3,10 auf 3,15 Euro. Die Leistungsgebühr für 60 Liter steigt von 0,65 auf 0,85 um 20 Cent. Bei Einpersonenhaushalten fallen jährlich 13,80 Euro mehr an, die Kosten steigen auf insgesamt 55,80 Euro. Der Landesdurchschnitt lag zuletzt bei 50 Euro.

Details aufgelistet

Die Gebühren für Abfälle, die über die Barnimer Dienstleistungsgesellschaft angenommen und entsorgt werden, sind ebenso neu aufgeführt worden. So kostet zum Beispiel eine Tonne Lacke 126,95 Euro, Sandfangrückstände, Kehricht oder Papier und Pappe 126,95 Euro je Tonne. Auch die Materialien, die in den Wertstoffhöfen angenommen werden, sind vom Ziegelstein bis zum Dämmmaterial aufgeschlüsselt. Eine Tonne teerhaltiger Produkte schlägt nunmehr mit 406 Euro zu Buche.

Das wirklich Neue aber folgt erst 2022, dann sollen abhängig vom Behältervolumen und Abholterminen Einwohnergleichwerte (EWG) eingeführt werden. Jede Arztpraxis, jedes Erholungsgrundstück, jeder Betrieb, die Land– und Forstwirtschaft sowie jede öffentliche Behörde wird danach so berechnet. Ein EWG entspricht 7,5 Litern Abfall pro Einwohner und Woche.

Nähere Untersuchung nötig

So gilt für eine Arztpraxis je Beschäftigtem ein solcher EWG, für eine Verwaltung 0,5 EWG, für Rettungs– und Polizeiwachen 0,25 EWG je Mitarbeiter. In der Schule zählt jedes Kind, jeder Lehrer nur 0,10 EWG, auf dem Wochenmarkt gelten 0,20 EWG je Stand. Ein Kleingärtner zahlt 0,10 EWG je Parzelle.

Neu sind ab diesem Jahr getrennt zu berechnende Bioabfälle für Mieter in Wohnungen sowie in Papier– und Biotonnen. Auch eine Eventtonne für Veranstaltungen ist neu, eine zweiwöchige Entsorgungsmöglichkeit für Behälter ab 1100 Litern nun möglich.

Die Fraktion Bündnis 90/Grüne wollte das Ganze vertagen und vor allem die Einwohnergleichwerte gewerblich Entsorgungspflichtiger noch einmal erörtern. Hier sei unklar, wie die Einwohnergleichwerte errechnet wurden, so Fraktionschefin Heike Wähner im jüngsten Kreistag. Wie Gräber zu berechnen seien, wäre unklar. Pflegeheime sollten nach Bettenanzahl bewertet werden. Dorfgemeinschaftshäuser seien zu betrachten. Ein Vorschlag von Rainer Dickmann (Die Linke/Bauern), Vorsitzender des Umweltausschusses, brachte den Kompromiss. Das Ganze soll noch vor 2022 im Ausschuss erneut näher untersucht werden. So könnten Änderungen, die daraus folgten, überprüft und notfalls überarbeitet werden. Dem stimmte auch Landrat Daniel Kurth zu, der das Inkrafttreten der neuen Abfallsatzungen sichern wollte. Mitte 2020 werde der Ältestenrat zudem neu besetzt, ein gutes Gremium, um weiter zu diskutieren. Diesem Konsens folgten auch die Bündnisgrünen.