Hartz IV: Mann aus Eberswalde scheitert bei Umzug am Jobcenter

Das Okay vom Jobcenter blieb bisher aus. Theoretisch dürfte Mario Z. aus Eberswalde ohne Genehmigung umziehen. (Symbolbild)
dpaZwei Zimmer, nur noch 41 Quadratmeter und, für ihn günstig, im Parterre. Die alte Wohnung befindet sich im fünften Stock.
Sechs Euro Differenz
Doch so einfach ist das bei Mario Z. nicht. Der Eberswalder lebt von Hartz IV. Und bislang, so berichtet er der Märkischen Oderzeitung, war er mit seinen Umzugsplänen beim Jobcenter nicht erfolgreich. „Da können wir nichts machen“, habe man ihm gesagt. Vermeintlcher Knackpunkt: die monatliche Miete der neuen Wohnung liegt laut Z. sechs Euro über der für die alte. 376 statt vorher 370 Euro. Der Wunsch nach den neuen vier Wänden ist damit geplatzt. „Ich habe vorgeschlagen, die sechs Euro mehr selbst zu begleichen“, sagt Z. Das habe nichts geändert.
Das Jobcenter äußert sich aus Datenschutzgründen nicht zum konkreten Fall. Allerdings deutet sich in den Antworten auf die Fragen der MOZ dennoch eine Lösung für Mario Z. an: ein Umzug ohne Zustimmung des Jobcenters. „Einen Umzug können leistungsberechtigte Personen auch dann vornehmen, wenn es an einer Zusicherung des Jobcenters zum Umzug mangelt. Folgen einer fehlenden Zusicherung sind zum einen, dass für Kosten der Unterkunft nur die bisherigen Bedarfe anerkannt werden. Folgen sind zum anderen, dass weder Wohnungsbeschaffungskosten, noch Umzugskosten als Bedarf anerkannt werden können. Der Umzug demnach vollständig aus eigenen Mitteln finanziert werden muss. Sofern eine Erstausstattung für den neu angemieteten Wohnraum begehrt wird, kann dieser in der Regel ebenfalls nicht aus Sozialleistungsmitteln getragen werden“, heißt es seitens des Jobcenters.
Demnach dürfte Mario Z. die Miete in gleicher Höhe wie für seine jetzige Wohnung auch mit der neuen Bleibe erhalten. „Bei einem Umzug ohne Zusicherung erhält ein Umzugswilliger, im vorherigen Leistungsbezug des SGB II, für den neu angemieteten Wohnraum die Mietkosten für den bisherigen Wohnraum. Der Differenzbetrag muss dann aus eigenen Mitteln dauerhaft getragen werden. Dies beinhaltet auch, dass eventuelle Mieterhöhungen in der Zukunft grundsätzlich zu Lasten des Umzugswilligen gehen“, gibt das Jobcenter dazu nach Rückfrage der Zeitung zu Bedenken. Ein Risiko also, das beim Leistungsempfänger bliebe.
Der bloße Wunsch zu einem Wohnraumwechsel reiche nicht aus für eine Zusicherung, wird erläutert. Diese werde dann erteilt, wenn mit dem Wechsel des Wohnraumes „Hemmnisse in der persönlichen Entwicklung beziehungsweise in der Vermittlung am Arbeitsmarkt beseitigt oder einer Verbesserung zugeführt werden können und wenn nachweislich kein anderer geeigneter Wohnraum vorhanden ist.“
Zwei Millionen Euro im Barnim
Mit Stand vom Februar haben 7890 erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Landkreis Barnim Leistungen nach dem SGB II erhalten. Etwa die Hälfte der Betroffenen lebt in Eberswalde. Im Landkreis werden die vom Amt getragenen Mieten als Kosten der Unterkunft gefasst. Sie betrugen im Monat Februar fast zwei Millionen Euro. Allein für Eberswalde fielen davon mehr als eine Million Euro an.
