Die Polizei musste am frühen Morgen (14.4.) in einem Beziehungsstreit einschreiten, der eskaliert war. Die Beamten wurden zu einem Mehrfamilienhaus in der Werner-Seelenbinder-Straße gerufen. In einer der dortigen Wohnungen war aus noch ungeklärter Ursache eine Frau auf ihren Lebensgefährten losgegangen und hatte ihm mit einem Messer eine Schnittverletzung zugefügt.
Der 35-Jährige musste die Wunde im Krankenhaus behandeln lassen. Der Mann hatte zum Zeitpunkt des Geschehens einen Atemalkoholwert von 2,1 Promille aufzuweisen. Die 41 Jahre alte Frau war sogar bei einem Wert von 2,78 Promille angekommen.

Gefährliche Körperverletzung nach Messerattacke

Bei ihrer Verhaftung wehrte sie sich körperlich und griff eine Polizistin an. So kommt zum Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung nun noch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte hinzu.
Nach aktueller Gesetzeslage liegt eine gefährliche Körperverletzung vor, wenn die Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges erfolgt, der dazu bestimmt ist, einem Menschen erhebliche Verletzungen zuzufügen. Die gefährliche Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe bestraft, die jedoch bei einem Ersttäter mit positiver Sozialprognose grundsätzlich zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der Strafrahmen sieht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren vor.