Mietzuschuss: Fast jeder 30. Eberswalder Haushalt bekommt Wohngeld
Genau 642 Haushalte in Eberswalde erhalten aktuell Wohngeld, also einen staatlichen Zuschuss zur Miete oder zum Unterhalt des Eigenheimes bzw. der Eigentumswohnung. Das sind rund 15 Prozent weniger als 2016. Für 2020 rechnet Marco Schwipper, Leiter der Wohngeldstelle im Eberswalder Rathaus, allerdings wieder mit einem recht deutlichen Anstieg: Denn: Zum 1. Januar tritt eine Wohngeldreform in Kraft. Dank der Novelle, mit der das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und Mieten anpasst wird, dürften mehr Bürger Anspruch haben.
Trotz noch vergleichsweise niedriger Mieten in Eberswalde, die aktuelle Durchschnittsmiete liegt bei 5,23 Euro pro Quadratmeter (netto kalt), können auch in der Barnimer Kreisstadt längst nicht alle Bürger diese aufbringen, sind Haushalte finanziell überfordert. Neben den 642 Haushalten, die aufgrund niedriger Einkommen Wohngeld erhalten, gehören auch Bürger bzw. Haushalte dazu, die sogenannte Transferleistungen beziehen: etwa Grundsicherung oder Hartz IV, Kosten der Unterkunft inklusive.
132 Euro im Durchschnitt
Von den 642 aktuellen Fällen erhalten 626 Haushalte einen Mietzuschuss und 16 einen sogenannten Lastenzuschuss für selbstgenutztes Wohneigentum. In diesem Jahr wurden in Summe bereits etwa 540 000 Euro ausgezahlt, so Schwipper. Ein Betrag, der den kommunalen Haushalt allerdings nicht belastet. Denn für das Wohngeld kommen je zur Hälfte Bund und Land auf. Im Durchschnitt werden die Empfänger derzeit mit einem Zuschuss in Höhe von 132,72 Euro unterstützt.
Was fast auf den Euro genau dem Barnimer Durchschnittswert von 2018 entspricht. Im Landkreis erhielten im vorigen Jahr 1625 Haushalte Wohngeld (Vorjahr 1852), davon 1504 Miet– und 121 Lastenzuschuss. 1109 Empfänger waren Rentner, 345 Arbeitnehmer bzw. Beamte. In 389 Fällen waren Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren betroffen.
Betroffen sind vor allem Rentner
Marco Schwipper bestätigt für Eberswalde: Zu den typischen Wohngeldempfängern gehören Rentner mit einer vergleichsweise kleinen Rente, aber auch junge Familien. Wer Anspruch auf Hartz IV, Bafög oder Grundsicherung habe, für den hätten diese Leistungen Vorrang.
Derzeit ist Eberswalde, bei sechs Mietstufen, in der Mitte mit der Stufe 3 eingruppiert (ebenso wie etwa Bernau). Demnach liegt die anrechenbare Miethöchstgrenze für einen Single–Haushalt bei 390 Euro und für einen Zwei–Personen–Haushalt bei 473 Euro. Entsprechend der konkreten Miete, der Zahl der Haushaltsmitglieder sowie nach dem Gesamteinkommen werde dann der Zuschuss, das Wohngeld berechnet, so Schwipper. In der Regel gelte der Bescheid etwa ein Jahr.
Anträge können jederzeit im Bürgeramt gestellt werden. Wer nicht in Eberswalde wohnt, für den ist die Wohngeldstelle des Landkreises zuständig.

