Rechtsstreit: Eberswalder Wasser-Zweckverband zahlt Ex-Chef Wolfgang Hein Abfindung

Wolfgang Hein, ehemaliger Chef des Eberswalder Wasser-Zweckverbandes ZWA
Thomas BurckhardtBis dahin bliebe der 70-jährige Hein freigestellt, unter Fortzahlung seines Gehalts in Höhe von 7701 Euro (brutto). Überdies erhielte der frühere Chef eine Abfindung von 50 000 Euro. Und: Es bliebe bei den vertraglich zugesagten Versorgungsleistungen. Allerdings müssen die Mandanten bzw. die Verbandsversammlung der Einigung noch zustimmen. Weshalb eine vierwöchige Widerrufsfrist vereinbart wurde.
Offensichtlich, dies wurde bei der Verhandlung deutlich, sind beide Seiten an einer gütlichen und schnellen Lösung interessiert. Sowohl Wolfgang Hein, gegen den vor dem Amtsgericht Eberswalde Anklage wegen Untreue und Bestechlichkeit erhoben wurde, als auch der ZWA. In einem Kammertermin, der auf eine gescheiterte Güteverhandlung folgt, würden Richterin Monika Stürmann und ihre Beisitzer den Fall aufrollen und Kündigungsgründe, Vorwürfe, Vorkommnisse, finanzielle Aspekte, vertragliche Regelungen hinterfragen und offenlegen. Weitere, möglicherweise pikante Details könnten publik werden. Was die Parteien offenkundig vermeiden wollen.
Geschasster Wolfgang Hein fiele weich
Katia Sebastián Müller de Vries, die Anwältin des ZWA, sprach von einem „sehr zerrütteten“ Verhältnis und einem „großen Politikum“. Hein sei seit September bei vollen Bezügen beurlaubt. Trotz der Ermittlungen gegen ihn und der Anklage wolle der Verband aber die lange Betriebszugehörigkeit (Hein ist seit 1974 im Unternehmen bzw. in dessen Vorläufer) und die Leistungen würdigen. Weshalb er bereit sei, sozusagen eine Apanage zu zahlen. Im politischen Raum, etwa bei Dezernenten, seien um die 50.000 Euro üblich.
Peter Meyer, Rechtsbeistand von Hein, wiederum erklärte, dass sein Mandant bereits 2019 signalisiert habe, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Vorzeitig. Denn eigentlich war Hein bis 2022 gewählt. Wobei Richterin Stürmann daran erinnerte: Hein höre zwar zwei Jahre vor dem eigentlichen Ende der Amtszeit auf. Aber er falle keineswegs ins Bodenlose. Im Gegenteil. Er sei zwei- oder sogar dreifach abgesichert. Seit fünf Jahren beziehe er Altersrente, wie Heins Anwalt bestätigte. Dazu sein Gehalt. Überdies erhielte er nach seinem Ausscheiden laut den Verträgen zusätzliche Altersbezüge. Und jetzt die Abfindung, die – dies ließ die Richterin schon mal durchblicken – mit 50.000 Euro keineswegs kleinlich bemessen sei, sondern durchaus großzügig.
ZWA-Verbandsversammlung wählte Hein ab
Die Verbandsversammlung hatte Wolfgang Hein vor vier Monaten als Vorsteher abgewählt und gleichzeitig seine Verträge von 2014 sowie 1993 fristlos gekündigt. Gegen diese Kündigung ging Hein per Klage vor dem Arbeitsgericht vor. Mit der Annahme des Vergleichs wäre der Fall abgeschlossen. Die Verbandsversammlung tagt dazu am 17. Juni, hinter verschlossenen Türen.
Wann sich Hein strafrechtlich für den mutmaßlichen Fall von Untreue und Bestechlichkeit verantworten muss, ist indes nach wie vor unklar. Auf eine Anfrage dieser Zeitung erklärte Gerichtsdirektor Johannes Wolfs, dass das Verfahren „weiterhin der zuständigen Dezernentin zur Entscheidung über die Eröffnung vorliegt“. Vorgeworfen werden Hein Unregelmäßigkeiten beim Bau seines Eigenheimes in Joachimsthal.
Unterdessen hat der ZWA einen zweiten Versuch gestartet, um die Nachfolgefrage zu lösen. Die Stelle des Vorstehers wurde erneut öffentlich ausgeschrieben. Mit einer Frist bis zum 10. Juli.