Umtausch
: Neue Führerscheine braucht der Barnimer

Der Umtausch der Papier-Führerscheine in Checkkarten ist in vollem Gange. Barnimer müssen sich kümmern.
Von
Andrea Linne
Eberswalde
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Hat viel Arbeit: Marcel Kerlikofsky, Leiter der Zulassungsbehörde in der Kreisverwaltung Barnim, wechselt einen alten gegen einen neuen Führerschein aus. Barnimer müssen sich selbst einen Termin besorgen.

Andreas Gora

„Mit der Veröffentlichung der Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 7“, führt der Landkreis Barnim aus, „wurde die Fahrerlaubnis-Verordnung um die Anlage 8 e erweitert.“ Hinter diesem sperrigen Zusatz verbirgt sich, dass Papierführerscheine nach und nach aus dem Lebensalltag verschwinden.

Die Fahrerlaubnisbehörde tauscht diese in einen aktuellen Kartenführerschein um. Die Anzahl der betroffenen Barnimer lässt sich laut Pressestelle des Kreises aufgrund von regelmäßigen Zu- und Wegzügen nicht genau beziffern. Jedoch haben schätzungsweise 6800 Barnimer bis zum 18. Januar 2022 den Führerschein umzutauschen. Auch in den Folgejahren ist mit Fallzahlen zwischen 4000 bis hin zu 10 000 Umtauschanträgen zu rechnen. In den zurückliegenden Jahren hingegen wurden jährlich nur etwa 400 Führerscheine umgetauscht.

Einwohnermeldeämter nutzbar

Die Einwohner selbst müssen auf das Einhalten der Fristen achten, sonst verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Deshalb, so Sprecher Oliver Köhler, ist es möglich, den Umtausch sowohl in der Fahrerlaubnisbehörde an den Standorten in Eberswalde oder Bernau bei Berlin sowie in den zuständigen Einwohnermeldeämtern zu beantragen.

Die Gemeinden, Städte und Ämter nehmen bereits seit dem 11. September 2009 Fahrerlaub­nisanträge und Anträge zum Umtausch von Führerscheinen an. Diese Verfahrensweise habe sich bewährt. Dadurch verkürzten sich die Wege für die Einwohner zu ihren Behörden. Ergänzend dazu lassen sich unter www.barnim.de/kfz-fe die Online-Termine der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises abrufen.

Gebühren fällig

Zur Antragstellung sind der Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein biometrisches Lichtbild vorzulegen. Für die Amtshandlung wird eine Gebühr von 24 Euro fällig.

Einzeln informiert werde jedoch niemand. Die Informationen seien weit gestreut worden und in Aushängen sowie auf Internetseiten nachzulesen, betont Köhler. Auch die Kreis-Homepage biete ein breites Informationsspektrum.

Die Nachbarn aus Oberhavel haben noch mehr zu tun. Sie müssen 162 000 Führerscheine umtauschen. Die 62- bis 67-Jährigen sind die Ersten, die es wie in allen Landkreisen trifft. In besonderen Fällen soll mancher sogar noch ganz alte Ausfertigungen stolz mit sich führen. Der „Lappen“ in der DDR war grau, später wurde die pinkfarbene Faltkarte eingeführt. Bis 2022 dienen die alten Papierscheine nun endgültig aus.

Den Pflichtumtausch schreibt die EU vor. Alle EU-Bürger sollen einheitliche, fälschungssichere Dokumente in Kartenform erhalten. Bund und Länder haben im Februar 2019 einen gestaffelten Umtausch aller rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland beschlossen. Das betrifft alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Papier- und Checkkarten-Führerscheine.

Damit Führerscheine nicht ihre Gültigkeit verlieren, sollten deren Besitzer unbedingt die vorgegebenen Termine einhalten und sich zeitnah um den Umtausch kümmern. Eine Online-Beantragung ist in diesem Fall noch nicht möglich, was auch für die Behörden eine große Erleichterung wäre. Den neuen Führerschein erhalten die Barnimer anschließend per Post ins Haus.

Die Gebühr für den Umtausch beträgt im Nachbarlandkreis Oberhavel stattliche 28,85 Euro und liegt damit deutlich über der Barnimer Gebühr.

Kommentar: Bürokratische Sicherheit

Die neuen EU-Führerscheine gibt es eigentlich schon seit mehr als 30 Jahren. Dennoch hängt mancher Autofahrer an seinem alten grauen oder rötlichen Lappen. Sogar alte Stempelkarten werden stolz aufbewahrt, die vermerkten in der DDR die Säumigkeit – geahndet vom ABV (Abschnittsbevollmächtigten). Aber das ostdeutsche Autofahrerherz hängt an alten Erinnerungen, auch an Anmeldungen für Trabi, Lada oder Warti.Nun wird zwangsweise gegen derart Ewiggestrige vorgegangen. Sie müssen sich kümmern. Und damit die Behörden nicht in der Flut der Anträge untergehen, Warteräume voller Menschen überquellen, wurde der Umtausch nach dem Alter und Datum des Erwerbs durch Führerscheinbesitzer gestaffelt. Bis 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Der dafür gültige Stufenplan regelt, wann jeder entsprechend an der Reihe ist.Kümmern freilich muss sich jeder selbst – ohne Aufforderung. Ein Blick auf das Ausstellungsdatum des Dokuments hilft klar weiter. Führerscheine der Klasse B gelten nur noch 15 Jahre, dann ist die Erneuerung fällig. Ob sich europaweit durch die Bürokratie die Sicherheit erhöht, bleibt abzuwarten.⇥Andrea Linne