Unfall in Eberswalde: Ohne Führerschein Mann angefahren – das ist bekannt

Unfall in Eberswalde: Im brandenburgischen Viertel wurde ein Autofahrer gestellt, der ohne Fahrerlaubnis unterwegs war und dabei einen Mann angefahren hatte. (Symbolbild)
Malin Wunderlich/dpa- Eberswalde: 37-Jähriger wurde von einem Kia erfasst und leicht am Bein verletzt.
- Unfall geschah am 29. Juli abends in der Potsdamer Allee.
- Fahrer (29) besaß keine gültige Fahrerlaubnis – Ermittlungsverfahren läuft.
- Fahren ohne Führerschein kann Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedeuten.
- Auch der Fahrzeughalter haftet, wenn er das Fahren ohne Erlaubnis erlaubt hat.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Links gucken, rechts gucken, links gucken – so lernt es jedes Kind im Straßenverkehr, bevor es die Straßenseite wechseln darf. Ob ein 37-Jähriger dies auch tat, bevor er am Dienstagabend (29. Juli) die Straße überqueren wollte, ist unklar. Klar ist allerdings, dass der Fahrer des Autos jetzt ein großes Problem hat.
Ein 37-jähriger Mann wollte gegen 22:45 Uhr die Straßenseite in der Potsdamer Allee wechseln. Beim Überqueren der Fahrbahn erfasste ihn ein Kia am Bein, was leichte Verletzungen mit sich brachte. Wie sich bei der Unfallaufnahme herausstellte, ist der 29 Jahre alte Fahrer des Wagens gar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.
Unfall in Eberswalde: Harte Strafe droht
Er sieht jetzt einem Ermittlungsverfahren entgegen. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Im Falle eines vorsätzlichen Verstoßes droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Bei fahrlässigem Handeln kann eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen verhängt werden.
Wurde der Führerschein entzogen, droht eine Sperrfrist, in der keine neue Fahrerlaubnis beantragt werden kann. In manchen Fällen kann zusätzlich zur Strafe eine MPU angeordnet werden, um die Fahreignung zu überprüfen. Auch der Halter des Fahrzeugs kann belangt werden, wenn er wissentlich einer Person ohne Fahrerlaubnis das Fahren ermöglicht hat.

