Verbot
: Behörde reagiert auf Trockenheit

Der Landkreis untersagt ab sofort Wasserentnahme aus Oberflächengewässern, Kontrollen angekündigt.
Von
MOZ
Eberswalde
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Wasserentnahmeverbot: Das gilt unter anderem für den Finow­kanal.

MOZ/Thomas Burckhardt

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Barnim sieht sich aufgrund des weiter anhaltenden warmen und trockenen Wetters zu ersten Maßnahmen gezwungen. Ab sofort ist im Landkreis die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern – dazu zählen Seen, Flüsse, Kanäle und Fließe — mit Hilfe von Pumpvorrichtungen untersagt. Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Barnim vom 2. August (Amtsblatt Nr. 12/2019) veröffentlicht, gilt ab sofort und bis auf Widerruf. Zur Begründung heißt es: „Die Beeinträchtigung des regionalen Wasserhaushaltes durch die fehlenden Niederschläge des Jahres 2018 und die gegenwärtig anhaltend warme und trockene Wetterlage führt in den Gewässern erneut zu sehr geringen Durchflüssen beziehungsweise Wasserständen. Es hat sich eine andauernde Niedrigwassersituation eingestellt. Mit der Situation sind negative Auswirkungen insbesondere auf den Wasserhaushalt und die Eigenschaften des Wassers verbunden.“

Insbesondere in den stehenden Gewässern seien aufgrund fehlender Zuflüsse, hoher Verdunstungsraten und fallender Grundwasserpegel kritische Wasserstände erreicht. In Verbindung mit den hohen Temperaturen führe dies zur Gefahr von erheblichen Beeinträchtigungen des ökologischen Zustandes der Gewässer. Es bestehe die dringende Notwendigkeit, „alle Maßnahmen zum Sparen von Wasser und zur Sicherstellung von Mindestabflüssen zu ergreifen, um die Schäden infolge der anhaltenden Trockenheit so gering wie möglich zu halten und nachteilige Gewässereigenschaften zu vermeiden“.

Die Wasserbehörde hat im Zusammenhang mit dem Entnahmeverbot bereits verstärkte Kontrollen entlang der Barnimer Gewässer angekündigt.