Winter im Barnim
: Dauerfrost sorgt für drastische Maßnahmen bei Wildtieren

Das Dauereis im Winter nervt Menschen, für wilde Tiere kann es den Hungertod bedeuten. Im Barnim wurde eine Entscheidung getroffen, die Leben retten soll.
Von
Stephan Backert
Eberswalde
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Winterwetter in Brandenburg: ARCHIV - 18.02.2025, Brandenburg, Lebus: Rehe stehen am frühen Morgen an einem Waldrand im Oderbruch. An diesem Morgen zeigte das Thermometer im Osten von Brandenburg minus 12 Grad Celsius an. (zu dpa: «Notzeit für Wildtiere in Oder-Spree ausgerufen») Foto: Patrick Pleul/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Rehe stehen an einem frühen Morgen im Winter an einem Waldrand. Die Nahrungssuche ist in diesen Tagen für Wildtiere schwierig und Abhilfe dringend nötig. (Symbolbild)

Patrick Pleul/dpa
  • Landkreis Barnim ruft Notzeit für Schalenwild aus – Allgemeinverfügung seit 7. Februar.
  • Fütterung von Rehen, Wildschweinen, Hirschen erlaubt – nur Erhaltungsfütterung.
  • Jäger müssen Zugang zu natürlicher Äsung sichern, auch über Äsungsflächen.
  • Jagd weitgehend verboten; Ausnahmen aus Tierschutz- und tierseuchenrechtlichen Gründen.
  • LJVB begrüßt Entscheidung; Waldbesucher sollen ruhig bleiben, Hunde anleinen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der Winter hat den Barnim weiter fest im Griff. Unfälle und Stürze zählen zu den heftigsten Folgen für Menschen. Auch die Tierwelt leidet unter dem wochenlangen Dauerfrost. Der Landkreis hat auf die Notsituation in der Natur reagiert.

Die Kälte, die manchmal schon an den Nerven der Menschen zehrt, kann für Wildtiere teilweise lebensgefährliche Auswirkungen haben, wenn das Äsen, die Suche nach Nahrung, für die Tiere immer schwerer wird. Die Untere Jagdbehörde des Landkreises hat in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde deshalb eine Entscheidung getroffen, die das Leben von Schalenwild retten soll.

Zum Schalenwild gehören beispielsweise Rehe, Wildschweine oder Hirsche. Tiere, die im Barnim, der vor allem für die Schorfheide als historisches Jagdgebiet bekannt ist, beheimatet sind. Auch Elche werden diesen Tieren zugeordnet.

Winter: Was jetzt zur Rettung von Wildtieren im Barnim getan wird

Nach Angaben des Online-Portals waidwissen.com werden zum Schalenwild alle dem Jagdrecht unterliegenden Paarhufer gezählt. Ihre Hufe werden in der Waidmannssprache als Schalen bezeichnet. Bis auf Widerruf wurde jetzt eine Notzeit für Schalenwild im Landkreis Barnim festgelegt. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist seit Sonnabend, 7. Februar, in Kraft. Jäger werden darin verpflichtet, den Zugang des Wildes zu natürlicher Äsung auch durch die Anlage von Äsungsflächen sicherzustellen.

Das bedeutet auch, dass die Fütterung von Schalenwild erlaubt ist, wenn das Wild keinen Zugang zur natürlichen Äsung und somit zu Futter hat. „Sie darf nur eine Erhaltungsfütterung sein“, heißt es in der Allgemeinverfügung. Laut brandenburgischem Jagdgesetz ist die Fütterung von Schalenwild bis auf wenige Ausnahmen verboten. Es verdeutlicht, wie groß die Not der Tiere ist, dass der Landkreis jetzt eine solche Entscheidung getroffen hat. Auch die jetzt festgelegte Notzeit beruht auf den Bestimmungen des brandenburgischen Jagdgesetzes.

Warum im Barnim jetzt die Jagd weitgehend verboten ist

Die Festlegung der Notzeit hat eine weitere Folge. Jegliche Jagd ist damit momentan im Landkreis Barnim verboten. Lediglich Abschüsse, die aus Tierschutzgründen erfolgen,  wozu auch sogenannte tierseuchenrechtliche Gründe zählen, sind davon ausgenommen. Die Jagdsaison für viele Wildtierarten ist jedoch von vornherein häufig am 31. Januar beendet.

Bei der Fütterung der Wildtiere, die jetzt erlaubt ist und nur durch Jäger erfolgen sollte, gelten strenge Regeln. So darf zum Beispiel nur so viel an Futter ausgebracht werden, dass die Notzeit damit überbrückt werden kann. In Naturschutzgebieten darf nur gefüttert werden, wenn im jeweiligen Jagdbezirk keine anderen Standorte zur Verfügung stehen. „In diesem Fall sind die Maßgaben der jeweils geltenden Schutzgebietsverordnung zu berücksichtigten“, heißt es in der Allgemeinverfügung weiter.

Wie Menschen sich jetzt in Barnimer Wäldern verhalten sollten

Der Landkreis Barnim ist nach Oder-Spree der zweite Kreis in Brandenburg, der eine solche Notzeit für Wildtiere ausgerufen hat. Der Landesjagdverband(LJVB) hat diese Entscheidung ausdrücklich begrüßt. „Mit dem Ausrufen der Notzeit wird Jägerinnen und Jägern die Möglichkeit gegeben, Wildtiere in der bestehenden Extremsituation gezielt und artgerecht zu unterstützen“, heißt es in einer Pressemitteilung des LJVB vom Freitag, 6. Februar.

Die Jägerinnen und Jäger haben auch die Bitte an Wald- und Naturbesucher geäußert, sich während der Notzeit besonders rücksichtsvoll zu verhalten. Waldbesucher sollten auf den Wegen bleiben und sich ruhig verhalten. Hunde sollten konsequent an der Leine geführt werden.

Begründet wird die Bitte damit, dass der Stoffwechsel der Wildtiere im Winter stark reduziert ist, um Energie zu sparen. „Jede unnötige Beunruhigung führt zu zusätzlichem Energieverlust und erhöht das Risiko von Verletzungen durch Flucht über vereiste Flächen“, heißt es vom LJVB.