Aktualisiert: Schlaubetals Amtsdirektor Matthias Vogel verurteilt

Urteil gefällt: Weil er trotz verhängten Fahrverbotes ein Kraftfahrzeug geführt hat, musste sich Matthias Vogel, Amtsdirektor im Amt Schlaubetal, jetzt verantworten.
Gerrit Freitag/MOZStaatsanwältin Bianca Kroworsch hat daher beantragt, es diesmal nicht bei einer Geldstrafe bewenden zu lassen. „Der Angeklagte ist erheblich vorbestraft, auch einschlägig“, hat sie in ihrem Plädoyer erklärt. „Er widersetzt sich den gesetzlichen Bestimmungen, er fährt trotz Verurteilung einfach weiter. Ich gehe davon aus, dass auch weiter Gefahr von ihm ausgeht. Ich halte die Verhängung einer Freiheitsstrafe für angemessen.“
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Als Matthias Vogel am 1. April 2017 die Stelle des Amtsdirektors im Amt Schlaubetal antritt und auch einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommt, hat er bereits keine Fahrerlaubnis mehr. Die ist ihm im Jahr davor durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen worden. Aus welchem Grund? Das geht aus den Akten nicht hervor. Matthias Vogel nennt vor Gericht einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz als Grund, dazu kommen nach Informationen dieser Zeitung mehrere Geschwindigkeitsverstöße.
Er ist zum Zeitpunkt des Amtsantritts auch vorbestraft, wird vor Gericht aus dem Bundeszentralregister vorgetragen. Ein Gericht in Nordrhein–Westfalen hatte ihn wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Noch 2016, im Oktober, wird er erstmals beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt — mit einem Auto, das nicht haftpflichtversichert ist. Das Amtsgericht Berlin–Tiergarten verurteilt ihn daraufhin im Januar 2017 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahrens ohne Pflichtversicherung und Urkundenfälschung und verhängt eine isolierte Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis von zwölf Monaten — bis zum 13. Februar 2018 darf ihm keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
Deutliche Worte der Richterin
Viereinhalb Monate nach Ablauf dieser Frist — er hat noch immer keine Fahrerlaubnis — gerät er am 29. Juni 2018 in eine Verkehrskontrolle. Diesmal ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt. Obwohl er weiß, dass nun ein weiteres Strafverfahren anhängig ist, setzt sich der Amtsdirektor am 8. Januar 2019 erneut hinters Steuer seines Dienstwagens: Er fährt nach Fünfeichen, wo es an der Grundschule eine Havarie gab. Bei der Rückkehr zum Amtssitz in Müllrose wird er von Bürgern beobachtet. Diese Bürger wissen offenbar, dass der Amtsdirektor keine gültige Fahrerlaubnis hat, und erstatten Anzeige gegen ihn.
Am 7. Mai 2019 wird die Tat vom 29. Juni 2018 verhandelt. Das Frankfurter Amtsgericht erlässt einen Strafbefehl in einer Gesamthöhe von 12 000 Euro. Die Taten vom 3. Januar werden beim Strafmaß noch nicht berücksichtigt, da es für diese noch nicht zu einer Verurteilung gekommen ist.
Angeklagt ist Matthias Vogel am Mittwoch wegen dreier Fahrten am 8. Januar 2019 — denn am Abend fährt er auch noch mit dem Auto zurück nach Hause. Dass er Auto gefahren ist, obwohl ein Strafverfahren gegen ihn anhängig war, sei nach Auffassung der Staatsanwältin als belastend zu werten. Sie beantragt, gegen ihn eine Gesamtstrafe von vier Monaten Freiheitsentzug zu verhängen. Die Richterin verhängt eine Geldstrafe in der Gesamthöhe von 15 000 Euro, die 12 000 Euro von 2019 werden mit eingerechnet. Von einer erneuten Sperrfrist sieht sie ab — damit er seine Fahrerlaubnis wiedererlangen kann.
Verantwortungsloses Handeln
Ihm tue das alles sehr leid, sagt Matthias Vogel. „Mein Handeln war verantwortungslos und nicht zu entschuldigen“, zeigt er vor Gericht Reue. „Ich als Mensch finde es verwerflich, dass jemand mit diesem polizeilichen Führungszeugnis Amtsdirektor sein kann“, erklärt die Richterin, „aber ich sehe Sie hier als Mensch.“ Und dem Menschen Matthias Vogel gibt sie abschließend mit auf den Weg: „Sie sollten sich endlich dazu durchringen, eine neue Fahrerlaubnis zu erlangen.“
