Angriff in Eisenhüttenstadt: Familienstreit eskaliert – Mann greift Polizist an

Die Polizei wurde zu einem Familienstreit in Eisenhüttenstadt gerufen (Symbolbild). Dieser wurde beendet, aber ein Beteiligter war mit den Folgen alles andere als zufrieden und ließ seiner Wut freien Lauf.
Patrick Seeger/dpa- Familienstreit in Eisenhüttenstadt eskalierte, Polizei musste eingreifen.
- 43-jähriger Beteiligter griff Polizisten an, wurde in Handfesseln gelegt.
- Mann verbrachte Nacht in Gewahrsam, Ermittlungen laufen.
- Gesetzgeber verschärfte Strafen für Angriffe auf Polizeibeamte.
- Täter drohen bis zu fünf Jahre Haft.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Das war kein guter Wochenstart. In Eisenhüttenstadt ist es am späten Nachmittag in einer Mietwohnung zu einem so lauten Streit gekommen, dass Zeugen die Polizei herbeigerufen haben.
Der Zwischenfall hat sich nach Angaben der Polizeidirektion Ost bereits am 13. Januar zugetragen, und zwar in der Lindenallee. Die zur Hilfe geeilten Beamten konnten den Konflikt nach eigenen Angaben auch beenden. Sie sprachen einem der Beteiligten einen Platzverweis aus. Doch das passte diesem so gar nicht.
Der 43-jährige Deutsche weigerte sich, dem nachzukommen. Er war so aufbrausend, dass er einen der Beamten nach Polizeiangaben sogar tätlich angriff. „Der Wütende fand sich aber schnell auf dem Boden und in Handfesseln wieder“, heißt es im Polizeibericht.
Eisenhüttenstadt: Mann greift Polizist an – das droht ihm
Die nächsten Stunden verbrachte der Mann im Gewahrsam der Polizei, wo er sich akklimatisieren konnte. Nichtsdestotrotz wird nun strafrechtlich gegen ihn ermittelt.
Auf die zunehmende Gewalt gegen Polizeibeamte hat der Gesetzgeber reagiert. Die Strafvorschriften wurden verschärft. Der tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte bildet einen extra Paragrafen (§ 114) im Strafgesetzbuch. Darin heißt es: „Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
Ein tätlicher Angriff nach Angaben von Experten bereits vor, wenn ein Beamter beispielsweise geschubst oder gekratzt wird.


