Böller und Raketen aus Polen
: Preise bei Eisenhüttenstadt – welches Feuerwerk begehrt ist

In Gubinek und Żytowań in Polen gibt es das ganze Jahr über Feuerwerk. Vor Silvester ist der Andrang besonders groß. Verkäufer erzählen, wonach deutsche Touristen suchen und mit welchen Preisen zu rechnen ist.
Von
Hagen Bernard
Eisenhüttenstadt
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Böller und Raketen aus Polen: Die polnischen Märkte wie in Gubinek halten für die deutschen Pyro-Fans eine große Auswahl an Feuerwerk bereit. Allerdings gehört davon so manches wie auf dem Foto zur Gefahrenklasse F3, die in Deutschland ohne Sondergenehmigung nicht zulässig ist.

Hagen Bernard

Der Feuerwerksverkauf steht in den Startlöchern. Viele deutsche Touristen nutzen die Möglichkeiten vor Silvester, um sich mit Raketen und anderen Feuerwerkskörpern aus Polen einzudecken. Doch beim Kauf östlich der Oder, es gibt einiges zu beachten.

Während relativ harmloses Feuerwerk der Klasse F1 wie Wunderkerzen in Deutschland das ganze Jahr über gekauft und gezündet werden kann, können die etwas explosiveren Sachen der Gefahrenklasse F2 nur zum Jahreswechsel erworben werde. Für Feuerwerke der Gefahrenklassen F2 und F3 ist eine Sondergenehmigung notwendig. In Polen hingegen werden Feuerwerksartikeln auch der höheren Gefahrenklasse über das ganze Jahr verkauft.

Einfuhr von Feuerwerk der Klassen F3 und F4 ist problematisch

Immerhin ist das meiste von dem in Polen angebotenen auch in Deutschland erlaubt und erhältlich. Entscheidend ist das CE-Zeichen und die Gefahrenklasse.

Das Angebot auf dem Textilienmarkt in Gubin umfasst bei den Feuerwerkkörpern jede Preisklasse. Ausgepreist ist bereits in Euro.

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Bislang hält sich der Import des Polen-Feuerwerks in Grenzen, allerdings hat er nach Weihnachten in der Gubener Region merklich zugenommen. Trotzdem ist in der Tankstelle Żytowań das Feuerwerk das ganze Jahr über erhältlich, der Zuspruch war bislang jedoch recht zögerlich.

Diese Beobachtung hatten die Verkäuferinnen bereits im Vorjahr gemacht, als zu Silvester Feuerwerk der Klasse F2 auch in Deutschland erhältlich war. Zuvor hatte es Corona-bedingt in Polen geboomt, da in Deutschland der Verkauf von Feuerwerkskörpern untersagt war. Daher konnten die polnischen Händler auch preislich einiges verlangen.

Im Jahr 2022 sinkende Nachfrage in Polen

Doch bereits im Vorjahr hatte sich abgezeichnet, dass die Preisspanne zwischen polnischen und deutschen Feuerwerk-Artikeln geschrumpft beziehungsweise verschwunden ist. „Ich bin im Vorjahr auf viele Artikel sitzen geblieben“, erklärt eine Feuerwerksverkäuferin am polnischen Grenzübergang in Gubinek. Das verkaufe sie noch zu den alten Preisen, was sie jedoch neu hatte ordern müssen, sei wie so vieles anderes auch teurer geworden. Was läuft bei ihr sehr gut?

Sie zeigt auf Knaller beispielsweise mit der Bezeichnung „Krach-men“, die 20-Stück-Packung ist für 13,95 Euro zu haben. Allerdings steht auf der Rückseite die Bezeichnung Klasse F3. Die Auswahl an Knallern dort ist beachtlich. Doch erst beim genaueren Hinschauen wird schlüssig, ob sie noch der in Deutschland zugelassenen Klasse F2 oder der verbotenen F3 zugeordnet sind.

Mit Kontrollen aus Polen kommend ist zu rechnen

Beim Feuerwerk weist die Verkäuferin besonders auf einen Karton namens „I love mama“ hin. Er ist mit 95 Euro ausgepreist. 25 Schuss in 200 Sekunden, Kaliber 48 Millimeter, Effekt-Höhe 40 bis 45 Meter. Das Kaliber sei für viele Käufer dabei entscheidend, sagt sie. Doch die Gefahr steckt im Detail. Schließlich steht Kategorie F3 auf der Rückseite.

Die polnischen Märkte wie in Gubinek halten für die deutschen Pyro-Fans eine große Auswahl bereit. So sind auch Raketen erhältlich.

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So habe sie einen Kunden gehabt, der für 30 Euro bei ihr einkaufte und anschließend für diese Ware 300 Euro Strafe zahlen musste. Dass gerade am 27. Dezember in Gubinek kontrolliert wird, bestätigt auch ein Mann aus Bremen, der mit seiner Frau die Feuerwerks-Artikel begutachtet. Schließlich belassen sie es bei Zigaretten und Spargelspitzen. Das Risiko einer hohen Strafe ist zu groß. Schließlich sei es nicht auf den ersten Blick erkennbar, ob die Böller in Deutschland erlaubt sind.

Geschäft mit den deutschen Kunden läuft

Ein anderer Mann schaut augenscheinlich zusammen mit seinem Sohn und geht wieder unverrichteter Dinge heraus. „Die Knaller interessieren mich nicht. Ich will was zum Schauen. Ich suche etwas, was es in Deutschland nicht gibt, beispielsweise eine Sonne, die sich dreht. Vor einigen Jahren gab es so etwas noch in Deutschland. Leider habe ich hier keine gesehen.“

Die polnischen Geschäfte wie in Gubinek halten für die deutschen Pyro-Fans eine große Auswahl bereit. In der Power-Tankstelle ist alles in Zloty ausgepreist.

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Oft haben die polnischen Verkäufer sprachliche Probleme mit den deutschen Kunden. Die meisten scheinen sich dabei auch unwohl zu fühlen, auf die höhere Gefahrenklasse F3 extra hinzuweisen.

Obwohl der Verkäufer am Feuerwerkverkaufsstand neben Lidl in Gubin offensichtlich keine Verständigungsprobleme mit Deutschen hat, will er dennoch nicht so richtig mit der Sprache heraus. Seine Eltern betreiben hier seit 30 Jahren solch ein Geschäft, er mache das schon seit gut zehn Jahren.

Im Sortiment ist jede Preisklasse vertreten

Bei ihm ist vieles von einer Tüte Knallerbsen für 3,90 Euro bis zu einem Feuerwerk von 200 Schuss in 50 Meter Höhe für 280 Euro erhältlich. Auch „I love mama“ steckt in diesem Stapel. Gerade diskutiert er mit einem Kunden, der bereits genaue Vorstellungen von dem gewünschten Feuerwerk hat. Er zeigt auf dem Handy eine Aufnahme.

Längere Erklärungen für die Öffentlichkeit möchte der Händler jedoch nicht abgeben. Nur, dass das Geschäft gut laufe und gewisse Produkte von den Deutschen regelmäßig gefragt seien. „Ich habe viele Batterien, die auch in Deutschland erlaubt sind“, lässt er sich noch entlocken. Die Frage, ob er seine deutschen Kunden darauf hinweise, was in Deutschland aus seinem Sortiment verboten sei, bejaht er.

Auch viele preiswerte Knaller werden in Polen angeboten. Allerdings sollte man beim Kauf auf die Gefahrenklasse achten.

Hagen Bernard

Aus preislicher Sicht, so bestätigen einige deutsche Kunden, sei das polnische Sortiment nicht mehr attraktiv, doch für besondere Wünsche wird hier noch einiges geboten. Auch wenn man dabei verhältnismäßig tief in die Taschen greifen muss. Dabei entsteht der Eindruck, dass es so mancher dort besonders auf die F3-Sachen abgesehen hat.

Übersicht über die Kategorien von Feuerwerkskörpern

  • In der Klasse F1 sind die harmloseren Varianten wie Wunderkerzen und Tischfeuerwerke vereinigt. Sie dürfen in geschlossenen Räumen gezündet werden, und eine zeitliche Einschränkung für das Zünden gibt es nicht. Der Erwerb ist ab zwölf Jahren möglich.
  • Bei der Kategorie F2 wie Knaller und Raketen ist Vorsicht geboten. Dieses Feuerwerk darf nur im Freien verwendet und nur von volljährigen Personen gekauft werden. In Deutschland ist es nur an drei Verkaufs-Tagen bis Silvester erhältlich. Gezündet werden dürfen diese Feuerwerkskörper – nur zu Silvester und am Neujahrstag. Für besonderen Anlässe eine Ausnahmegenehmigung erhältlich.
  • Für Feuerwerke der Kategorie F3 wie einige Polen-Böller ist in Deutschland eine Sondergenehmigung erforderlich.
  • Die Kategorie F4 enthält Höhenfeuerwerke – diese dürfen nur vom Fachpersonal gekauft und gezündet werden. Der Verkauf ist für Personen ab 21 Jahren freigegeben.