Hund sucht Autodieb: Flucht mit Audi aus Berlin endet bei Eisenhüttenstadt

Ein Polizist steht vor einem Streifenwagen dessen Blaulicht aktiviert ist (Symbolbild). In der Nähe von Eisenhüttenstadt wurden nun zwei junge Männer festgenommen.
Karl-Josef Hildenbrand/dpaDen Valentinstag haben ein 26- und ein 28-jähriger Mann noch in Freiheit verbracht. In der Nacht zum 15. Februar wurden sie dann nicht weit entfernt von Eisenhüttenstadt festgenommen – nachdem sie in unterschiedlichen Fahrzeugen an verschiedenen Orten auf die Polizei getroffen waren. Die beiden hatten zuvor Kontakt über ihre Handys. Aber was machte sie verdächtig?
In der besagten Nacht hatten Fahnder von Bundespolizei und Brandenburger Polizei einen zuvor in Berlin gestohlenen Audi A4 feststellt – und zwar zwischen Treppeln und Coschen im Amt Neuzelle. Doch stoppen konnten die Beamten das Fahrzeug erst in der etwa 14 Kilometer entfernten Ortschaft Schenkendöbern (Spree-Neiße).
Polizei setzt Nagelsperre ein
Dort kam die benachbarte Polizeidirektion Süd zur Hilfe und legte einen Stop-Stick, eine Nagelsperre, aus, um das Fahrzeug zu stoppen. „Zunächst versuchte der Fahrer vor den Beamten zu fliehen. Mit Unterstützung eines Fährtenspürhundes, dem Einsatz eines Polizeihubschraubers und der entsprechenden Mannstärke am Einsatzort, gelang schließlich die Ergreifung des Tatverdächtigen“, teilt die Polizeidirektion Ost mit.
Zu diesem Zeitpunkt ahnte man noch nicht, dass etwa eine halbe Stunde später in Steinsdorf ein weiterer Tatverdächtiger geschnappt werden konnte. Der war im dortigen Tannenweg mit einem Skoda mit polnischen Kennzeichen unterwegs und wurde von der Polizei kontrolliert. Schnell stellte sich heraus, dass der Fahrer dieses Autos und der des gestohlenen Audis zuvor im Austausch miteinander gestanden hatten, und zwar mithilfe ihrer Handys.
Die Männer wurden vorläufig festgenommen und aufs Polizeirevier nach Frankfurt (Oder) gebracht, wo sie Kriminalisten gegenübersaßen und nun auf die Entscheidung der Justiz warten. Der Tatvorwurf lautet Bandenhehlerei.
Bandenhehlerei
In Paragraf (§) 260 des Strafgesetzbuches heißt es zu Gewerbsmäßiger Hehlerei, Bandenhehlerei:
„(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die Hehlerei
1. gewerbsmäßig oder
2. als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub, Diebstahl oder Hehlerei verbunden hat, begeht.
(2) Der Versuch ist strafbar.“

