Mit verbotenen Parolen hat ein 16-Jähriger am Bahnhof Eisenhüttenstadt auf sich aufmerksam gemacht. Nun ermittelt sogar der Staatsschutz. Wie die Polizeidirektion Ost mitteilte, war der Teenager am Abend des 16. Februar aufgefallen, weil er „Heil Hitler“ grölte, und zwar in Anwesenheit von Polizisten. Sie waren am Bahnhof wegen einer anderen Sache im Einsatz.
Dann bemerkten sie den Jugendlichen, der der Polizei bereits hinreichend bekannt sei, beim Skandieren von Parolen. Gegen ihn leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein. Die Ermittlungen führt das Dezernat Staatsschutz.

Diese Strafen drohen beim Hitlergruß

Das Strafgesetzbuch stellt den Hitlergruß in all seinen Varianten zweifach unter Strafe, heißt es auf der Internetseite Jura-Forum. Geld- und Freiheitsstrafen sind möglich.
Zunächst mache sich gemäß § 86a Absatz 1 und 2 StGB strafbar, wer unter anderem nationalsozialistische Kennzeichen wie Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen verwendet. Eine solche Tat werde mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.
Zudem aber mache sich der Verwender des Hitlergrußes häufig auch gemäß Paragraf 130 StGB wegen Volksverhetzung strafbar. Diese Tat wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Der Hitlergruß ist zusammen mit seinen Variationen nicht nur verboten, sondern seine Verwendung kann sogar eine Freiheitsstrafe von drei bis fünf Jahren nach sich ziehen.
Dennoch gibt es Ausnahmen, so dürfe der Hitlergruß zum Beispiel im Rahmen der Kunstfreiheit in Bild, Film oder Theaterstück verwendet werden, „solange er in einem nicht glorifizierenden Zweck gebraucht wird“, heißt es auf Jura-Forum.
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