Polizei und Polen: Waffe und Drogen im Auto bei Coschen – weitere Überraschung bei Kontrolle

Eine Schreckschusspistole wird abgefeuert (Symbolfoto). Eine Gaspistole wurde nun auch bei einer Verkehrskontrolle bei Neuzelle gefunden.Service+++ dpa-Bildfunk +++Aufnahmedatum26.11.2015Bildnachweispicture alliance / dpa | Carsten Rehder
Carsten Rehder/dpaVerkehrskontrollen enden im Großraum Eisenhüttenstadt oft mit einem Atemalkoholtest. Meistens schlägt der auch an. Diesmal kam es dazu nicht. Um berauschende Mittel ging es trotzdem, aber eben nicht nur.
Nach Angaben der Polizeidirektion Ost hatten Polizisten am Morgen des 13. November auf der L45 bei Coschen im Amt Neuzelle einen Pkw Ford zu einer Kontrolle angehalten. In dem Fahrzeug haben den Angaben zufolge zwei Männer gesessen. Das Dilemma begann damit, dass sich nur einer von beiden ausweisen konnte.
Doch die fehlenden Papiere waren das geringste Problem für den anderen.
Mann widersetzte sich der Polizei bei Coschen
Der Mann versuchte laut Polizei, ein Alupäckchen mit mutmaßlichen Betäubungsmitteln, also Drogen, verschwinden zu lassen. Dann habe er auch noch Widerstand geleistet. „Als die Beamten ihn schließlich aus dem Wagen bugsierten, fiel von seinem Schoß eine Gasdruckpistole herunter“, heißt es in der Mitteilung.
Letztlich stellte sich noch heraus, dass der 43-Jährige, der die polnische Staatsbürgerschaft besitzt, bereits per Haftbefehl gesucht wurde. Die Verkehrskontrolle endete schließlich mit einer Festnahme. Fehlende Papiere, Drogen, Waffe, Widerstand gegen die Polizei und Haftbefehl – da dürfte einiges auf den Mann aus Polen zukommen.
Gaspistole
Eine Gaspistole, auch Schreckschusswaffe genannt, ist eine Waffe, die optisch einer Schusswaffe ähnelt, aber keine Geschosse abfeuern kann.
Gaspistolen sind in Deutschland ohne behördliche Erlaubnis erwerbbar, solange sie als „Schreckschusswaffen“ oder „Gas-Signal-Waffen“ klassifiziert sind, heißt es bei Juraforum.
Wer eine Gaspistole in der Öffentlichkeit mit sich führen will, der braucht den „kleinen Waffenschein“, sofern die Waffe das PTB-Zeichen besitzt.
Das Schießen mit einer Gaspistole in der Öffentlichkeit ist verboten, außer in Notwehrfällen. Wer eine Gaspistole illegal besitzt oder ohne Erlaubnis führt, riskiert hohe Strafen.
Anstelle von scharfer Munition wird bei Gaspistolen eine Gas- oder Signalpatrone verwendet, die beim Abfeuern ein Knallgeräusch und einen Lichtblitz erzeugt. Dabei entsteht eine Schall- und Druckwelle, sodass andere Personen schwer verletzt und sogar getötet werden können.⇥(Quelle: Juraforum)


