Was ist, wenn Hund, Katze, Meerschweinchen und dergleichen sterben? Während Kleintiere wie Goldfisch, Maus oder Wellensittich noch in einer Plastiktüte mit dem Hausmüll entsorgt werden können, sieht es mit etwas größeren Lebewesen wie Hund oder Katze schon etwas anders aus. Die dürfen definitiv nicht in den Hausmüll.
Gesetzlich ist verankert, dass beispielsweise Hunde, Katzen und Kaninchen in Tierkörperbeseitigungsanstalten (TBA) abzugeben sind. Dort wird aus den Körpern Mehl und Fett gewonnen.

Bestattungen von Tieren seit 12.000 Jahren

Doch ein würdevoller Abschied ist anders. Bereits seit etwa 12.000 Jahren gibt es eine rituelle Bestattungen von Tieren. Im alten Ägypten wurden als heilig geltende Tiere wie Katzen sogar einbalsamiert und dann bestattet. Im Mittelalter hatten sich Verstorbene durchaus auch zusammen mit ihrem geliebten Pferd beziehungsweise Hund begraben lassen. Mittlerweile gibt es sogar wieder Friedhöfe für Mensch und Tier.
Doch das ist eher die Ausnahme. Wer über einen eigenen Garten verfügt, kann dort seinen Hund oder seine Katze begraben. Allerdings darf dieses Areal nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen und muss einen Mindestabstand von zwei Metern zu öffentlichen Flächen haben.

Beisetzung im öffentlichen Wald ist verboten

Das Tier sollte mindestens einen halben Meter unter der Erdoberfläche liegen. Sollte es in einem Behältnis vergraben sein, dann muss es aus verrottbarem Material wie Textilien, Karton oder Holz bestehen. Doch wer kein eigenes Grundstück hat, muss nach Alternativen suchen. Auf alle Fälle ist eine Tierbeisetzung auf öffentlichen Flächen wie im Wald verboten.
Liebevoll gestaltetes Grab für einen Hund auf dem Tierfriedhof in Kunitz Loose.
Liebevoll gestaltetes Grab für einen Hund auf dem Tierfriedhof in Kunitz Loose.
© Foto: Hagen Bernard
Allerdings sind von solchen Begräbnissen Nutztiere wie Schweine, Ziegen, Schafe, Kühe und Pferde ausgenommen. Für die ist seit dem Mittelalter schon wegen der Seuchengefahr der Abdecker zuständig. Heutzutage sind es spezielle Firmen.

Ausnahmen sind beim Pferd möglich

Auch wenn eine persönliche Bindung zu diesen Tieren bestehen sollte, so gilt dennoch die Beseitigungspflicht. Eine Bestattung ist ausgeschlossen, da es sich um Schlacht- oder Nutz- und Klauentiere handelt. Einzige Ausnahme bilden Pferde oder Tiere dieser Gattung. Die Bestattung von Pferden kann beim Veterinäramt beantragt werden.
Nutztiere landen damit in der Regel in der Tierkadaver-Sammelstelle. Dorthin gelangen auch jene Haustiere, die beim Tierarzt verenden und für die keine besonderen Entsorgungswünsche angegeben sind.
Eine Alternative zur Tierkadaversammelstelle für Hund und Katze wäre entweder ein Tierkrematorium, wo größtenteils auch Großtiere wie Pferd und Kuh hinkommen, oder ein Tierfriedhof. Von Tierfriedhöfen gibt es in Deutschland etwa 120.

Friedhof in Kunitz Loose

In der Eisenhüttenstädter Region ist der nächstgelegene im Wiesenauer Ortsteil Kunitz Loose. Dieser wird seit 2001 von der Schaf- und Alpaka-Züchterin Kerstin Czerwinski betrieben. Auf die Idee dazu gekommen war sie durch einen im eigenen Garten begrabenen Hund. Das Grab hatte sich jedoch mitunter als störend herausgestellt.
Erst einmal für fünf Jahre wird ein Einzelgrab auf dem Tierfriedhof in Kunitz Loose gemietet.
Erst einmal für fünf Jahre wird ein Einzelgrab auf dem Tierfriedhof in Kunitz Loose gemietet.
© Foto: Hagen Bernard
Da ihre Oma ihr in Kunitz Loose ein paar Hektar ursprünglich landwirtschaftlich genutzte Nutzfläche überschrieben hatte, kam sie mangels Alternativen auf die Idee mit dem Tierfriedhof.

Genehmigungs-Marathon beim Kreis

Eineinhalb Jahre hatte laut Kerstin Czerwinski damals das Genehmigungsverfahren mit Anträgen bei Unterer Wasserbehörde, Naturschutz, Bauamt und Veterinäramt gedauert, bis es endlich losgehen konnte.
Einzelgrab für einen Hund in Kunitz Loose.
Einzelgrab für einen Hund in Kunitz Loose.
© Foto: Hagen Bernard
Anfangs lief es laut der Betreiberin, die im Jahr 2002 das dort benachbarte Anwesen kaufte und seitdem mit ihrer Familie dort lebt, recht schleppend. Inzwischen haben auf diesem eingezäunten Areal etwa 500 Tiere ihre letzte Ruhestätte gefunden.
Dabei können die Interessenten wählen zwischen einer Bestattung auf einer grünen Wiese oder einem Einzelgrab. „Ab vier Euro monatlich kann man bei mir ein Tier bestatten lassen. Ich habe etwas gegen eine lieblose Tierverwertung, daher versuche ich eine Tierbestattung jedem zu ermöglichen.“

Die größten Tiere auf ihrem Friedhof sind Alpakas

Einzugsgebiet ist hauptsächlich die Frankfurter und Eisenhüttenstädter Region, aus Kunitz Loose selbst kommen solche Bestattungswünsche eher weniger. Eine Grabstelle ist laut Kerstin Czerwinski in der Regel erst einmal auf fünf Jahre befristet. Das ist auch abhängig von der Verwesungsdauer des Bestatteten. Die größten Tiere bei ihr sind Alpakas. Sie gelten nicht als Nutztiere und fallen daher nicht unter die Vorschrift wie für Pferde, Kühe und Schafe. Auch Kleintiere wie Meerschweinchen haben bei ihr eine eigene Grabstelle.
Insgesamt sei die Trauer um Tiere gesellschaftlich immer mehr akzeptiert, für so manchen war auch der Hund beziehungsweise die Katze der engste Partner.
Wer Kosten nicht scheut, kann sein Tier wie ein Jäger mit besonderen Trophäen auch ausstopfen lassen.