Waffe im Auto
: Mann (36) mit Schlagstock von Polizei in Eisenhüttenstadt gestoppt

Ein Schlagstock gilt als Waffe. In Eisenhüttenstadt hat die Polizei einen bei einer Verkehrskontrolle in einem Auto gefunden – griffbereit. Sind Teleskopschlagstöcke verboten? Welche Strafe droht?
Von
Janet Neiser
Eisenhüttenstadt
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Teleskop-Schlagstöcke wie dieser, der bei einer Polizeikontrolle sichergestellt wurde (Symbolbild), fallen unters Waffengesetz. Auch in Eisenhüttenstadt muss sich ein Mann nun deshalb verantworten.

David Young/dpa

Warum führt jemand einen griffbereiten Teleskopschlagstock im Auto mit sich? Die Antwort darauf erhoffen sich Polizisten nun in Eisenhüttenstadt. Dort war am frühen Morgen des 23. Oktober ein Mann (36) in eine Verkehrskontrolle geraten. Polizisten hatten diesen auf der Straße am Trockendock in seinem Pkw Chrysler angehalten, informiert die Polizeidirektion Ost.

Bei der Überprüfung des Fahrzeugs haben die Beamten demnach im Ablagefach der Fahrertür einen „griffbereiten Teleskopschlagstock“ entdeckt. Dieser wurde sichergestellt. Gegen den 36-jährigen Mann, der laut Polizei aus der Ukraine stammt, leiteten die Polizisten ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Schlagstock fällt unters Waffenrecht

Bei einem Teleskopschlagstock handelt es sich um einen langen Gegenstand aus Metall oder Gummi, der als Schlagwerkzeug eingesetzt werden kann. Er gilt nicht als verbotene Waffe, fällt aber unters Waffenrecht. Es gibt demnach Regeln, die einzuhalten sind.

Ein Teleskopschlagstock darf legal ab 18 Jahren erworben und besessen werden. Allerdings ist Führen in der Öffentlichkeit bis auf wenige Ausnahmen komplett unzulässig, bestätigt die Polizei.

Da offene Mitführen eines Teleskopschlagstocks im Auto ist ebenfalls nicht gestattet. Eine solche Waffe darf nur befördert werden, wenn dies in einem extra verschlossenen Behältnis erfolgt, heißt es auf www.bussgeldkatalog.net.

Hätte sich der Schlagstock im Falle des Mannes in Eisenhüttenstadt gemäß dem Waffenrecht im Kofferraum und dort in einem verschlossenen Behältnis befunden, so wären die Anforderungen des Waffengesetzes erfüllt gewesen.

Wird gegen Vorgaben des Waffenrechts verstoßen, begeht man mit einem Teleskopschlagstock eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.